@Eile_mit_Weileschrieb: ...Trotz aller Bemühungen ... hat die Anlage leider nie wirklich funktioniert. ....Wäre es allzu vermessen wenn ich jetzt nicht die eine Komponente austausche, sondern den ganzen Klumpatsch zurück an den Verursacher schicke? (Schließlich hat die Anlage ja nie das geleistet was uns auf der Verpackung versprochen wurde). An wen soll ich es genau senden und wie bekomme ich mein Geld zurück? Wieso solltest du auf dein gesetzliches Recht auf zugesicherte Produkteigenschaften und eine fehlerfreie Funktion dieser zugesicherten Eigenschaften verzichten? Und warum solltest du das völlig unwägbare Risiko der Beweislastumkehr (tritt ca. Mitte April ein) eingehen? Denn nur in den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast (dass die Ware ohne Mängel war, was praktisch nicht bewiesen werden kann) ausschließlich beim Verkäufer! Nach 6 Monaten wird Medion aber ganz sicherlich, wie man hier im Forum ja deutlich sieht, jeden Produktfehler kategorisch abstreiten. Und von jedem Kunden einzeln den Beweis fordern, dass der Fehler der Anlage schon von Anfang an bestand. Das ist zwar auf Grund des Forums auch relativ leicht machbar, aber trotzdem wird es Medion sicherlich auf eine Klage deinerseits ankommen lassen. Man kann einen Fehler einmal machen (diese 'Alarmanlage' zu kaufen), aber man sollte daraus lernen (Medion kann keine Alarmanlage) und nicht noch einen weiteren Fehler begehen (diese systematischen Fehler der Anlage hinnehmen und die Anlage auch noch behalten). Wenden musst du dich IMMER an den Verkäufer! Also ALDI! Denn wendest du dich auch nur einmalig an den Hersteller (Medion) und hast damit keinen Erfolg, hast du dein gesetzliches Gewährleistungsrecht verwirkt! Siehe hier: ALDI-Kundin wurde an Medion verwiesen und riskierte damit Gewährleistung. https://www.test.de/Kaufen-und-Reklamieren-So-setzen-Sie-Ihre-Rechte-durch-1410602-2410602/
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