Hallo @Christian_94 und @Fishtown,
ich möchte angesichts der üblichen Verwirrung bezüglich "Garantie" und "Gesetzliche Gewährleistung" kurz etwas Licht ins Dunkel bringen...
Die Herstellergarantie ist an das jeweilige Gerät gebunden. Wenn das Gerät seinerzeit bei Aldi CH erworben wurde, so hat es seitens des Herstellers, also MEDION, 36 Monate Garantie. Als Nachweis dienen der Kaufbeleg und die originale Garantiekarte.
Die gesetzliche Gewährleistung regelt dagegen gemäß dem deutschen (!) BGB das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer & Käufer. Da das Gerät anscheinend in der Schweiz von privat (?) erworben wurde, müsste sich @Christian_94 in diesem Falle an den dortigen Verkäufer wenden. Dieser dürfte jedoch vermutlich als Privatverkäufer die Gewährleistung ausgeschlossen haben, zumal es in der Schweiz m.W. gar keine gesetzliche Gewährleistung in vergleichbarer Form gibt.
Sollten also der Aldi-Kaufbeleg & die MEDION-Garantiekarte vorliegen und der Kauf weniger als 36 Monate zurückliegen, so besteht noch Herstellergarantie, hier hilft dann unser
Support weiter.
Gruß,
Luke
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