Hallo @DenizYolcu,
hier ein paar Erläuterungen, was die Ansprüche aus der Freiwilligen Herstellergarantie betrifft. Bitte vorab durchlesen.
Da die Herstellergarantie deines Notebooks bereits seit geraumer Zeit ausgelaufen ist, hättest du unter normalen Umständen demzufolge keine Ansprüche mehr an den Hersteller, also uns. Die dir nun zugesagte Lieferung eines Ersatzgerätes ergibt sich daher alleinig als Konsequenz des Verlustes deines eigenen auf dem Postweg. Statt der Zusendung eines neuen Notebooks wäre rechtlich auch die Erstattung des aktuellen Zeitwerts des Altgerätes möglich gewesen, insofern ist die nun gefundene Lösung für dich vorteilhafter.
Bitte gebe hier in diesem Thread ein entsprechendes Feedback, sobald das Notebook wohlbehalten bei dir angekommen ist, damit wir den Vorgang als abgeschlossen betrachten können.
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