Hallo @daddle,
das Thema "Gesetzliche Gewährleistung" vs. "Herstellergarantie" ist ein echtes Dauerthema... deshalb habe ich seinerzeit ja die in meinem obigen Beitrag verlinkte FAQ
verfasst.
Es gibt dabei kein entweder/oder, denn beides läuft unabhängig voneinander, also parallel.
Die Gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten gilt für Käufer & Händler immer, da im BGB begründet. Davon unabhängig gibt es noch die freiwillige Garantie des Herstellers, deren Dauer und Umfang von diesem mehr oder minder frei gestaltet werden kann. An wen - Händler oder Hersteller- man seine Ansprüche nun richtet, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Anbei ein Beispiel aus der Praxis:
Du hast in Deutschland beim XY-Markt eine Kamera eines US-Herstellers erworben, diese wird nach 14 Monaten defekt. Beim Blick in die Garantiebedingungen des besagten Herstellers stellt sich heraus, dass dieser nur 12 Monate Herstellergarantie leistet. Gehst du nun mit der defekten Kamera zum Händler, wird dieser dir mit ziemlicher Sicherheit
erst einmal entgegnen, dass die Herstellergarantie leider, leider bereits abgelaufen ist. Daraufhin entgegnest du ihm, dass dir das bewusst ist, du aber von ihm, dem Verkäufer, im Rahmen der 24monatigen Gesetzlichen Gewährleistung nun eine Behebung des vorliegenden Sachmangels verlangst. Wie er das macht, bleibt ihm überlassen.... aber er muss handeln.
Die Beweislastumkehr trat bis Ende 2021 in der Tat bereits nach 6 Monaten ein, seit Anfang 2022 sind es nun immerhin 12 Monate.
Gruß,
Luke
... View more