@Eddy1983 Ich würde Medion noch 14 Tage Zeit geben den Mangel zu beseitigen, Ansonsten findet das Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Anwendung § 434 (Sachmangel), § 437 (Rechte des Käufers bei Mängeln), § 439 (Nacherfüllung), § 476 (Beweislastumkehr). In den ersten sechs Monaten nach Erwerb der Ware kann man sich auf eine "Beweislastumkehr" berufen. Dann muss der Verkäufer nachweisen, dass die Sache beim Kauf in Ordnung war. Man kann auch den Roboter behalten und den Kaufpreis kürzen, also so viel zurückverlangen, wie die Sache wegen des Mangels weniger wert ist. Ein Fernseher mit nur einem Programm würde zum Beispiel einen sehr großen Teil seines Marktwertes verlieren. So ist das Gesetz. Gruß Raymond
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