Hallo @PickleFrog , erstmal vorweg : Ich trete hier nicht als Fürsprecher der Fa. Medion auf und auch nicht in Bezug auf Aldi. Es ist unbestritten, dass ich in einer ähnlichen Lage einen dicken Hals hätte ! Es ist jedoch fraglich, ob es sinnvoll ist, Ideen zu formulieren, die fragliche Hoffnungen erwecken. Es gibt viele Gesetzestexte - aber man sollte diese auf ihre praktische Umsetzbarkeit abklopfen. Solltest Du ein absolut gleiches Produkt mit der gleichen Garantieleistung - also meinetwegen bei ebay Ware in Originalverpackung mit Originalrechnung erwerben, so wäre das von Dir angedachte Szenario denkbar. Meine persönliche Meinung dazu ist, dass das ohne rechtsanwaltliche Hilfe wohl kaum zu erreichen ist. Aus wirtschaftlichen Überlegungen sollte es dann vorzugsweise ein RA sein, der ohne Bezahlung arbeitet. Alternativ kann man es über seine Rechtschutzversicherung realisieren. Man läuft dann aber Gefahr, dass nach Abschluss des Falls die Versicherung kündigt, weil Du mit so einem Pipifax eine Leistung in Anspruch nimmst. Außerdem kommen im Text Deines postes#11 die Worte 'unter Umständen' vor - sehr gefährlich. Dein Einschreiben ist formal ok und kann nicht schaden. Vielleicht wird Deine Lieferung ja auf Grund dessen bevorzugt bearbeitet. @PickleFrog schrieb: Allerdings wird es brenzlig für den Anbieter, da ab dem 27.01. wieder ein neues Angebot von ihm im Netz steht,... Es wir nichts brenzlig. Es handelt sich nicht um ein gleiches Produkt - oder soll Medion die Computerangebote einstellen ? @PickleFrog schrieb: ...... die Wettbewerber freuen sich .. Mag sein - ist aber nicht belegbar. Wenn die Lieferverzögerungen von der Art 'global' sind, werden viele damit konfrontiert. @PickleFrog schrieb: .... das klingt anscheinend dann nach einem Lockangebot ich habe ich auf die schnelle gegoogelt und sowas gefunden : Ein Lockangebot ist eine Werbemaßnahme für eine besonders preisgünstige Ware oder Dienstleistung, die das anbietende Unternehmen nicht in ausreichender Menge für einen angemessenen Zeitraum bereitstellen kann. Das heißt: Der Shop hat das Produkt nicht oft genug und deshalb ist es sehr schnell ausverkauft. oder Ein Geschäft wirbt mit einem tollen Angebot, doch als Sie dort ankommen, ist angeblich alles ausverkauft? Die enttäuschende Nachricht: Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf das Sonderangebot. Also ich erinnere an meinen ersten Satz ! Ich habe versucht sachlich und vor allem an eine praktische Handhabung angelehnt zu argumentieren. Hilft ja nix. Nach der langen Wartezeit ist hier in der community aus einigen posts zu entnehmen, dass die Auslieferungen in Gang gekommen sind. Ich denke, formal wird das in befriedigender Weise ablaufen - die indiskutable Lieferzeit bleibt aber ein Manko. Ein Schaden der bleibt, ist der Eindruck, der bei den Kunden auf Grund der unergiebigen Kommunikation mit dem Medion Service entsteht. Gruss Jan
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