24.02.2019 16:36 - bearbeitet 24.02.2019 16:44
24.02.2019 16:36 - bearbeitet 24.02.2019 16:44
Hallo,
ich will den Verstärker als Repeater nutzen und via WPS verbinden.
Ich habe alles wie im Buch gemacht. Kurzzeitig hat es geklappt ( Verbinden und Internet für knapp 1 minute)
Habe die Daten im Webbrowser eingegeben und alles laut Plan gemacht jedoch ohne Erfolg. bzw war der nur kurz ..
Habe esd RESETTEN und daraufhin neu eingerichtet. Jedoch sagt er mir jedesmal ich habe keine Internetverbindung über den REPEATER.
Kann mir jemand helfen ? Die Singalstärke ist perfekt es leuchten alle drei Balken auf dem Ding.
Danke!
am 16.03.2019 21:49
am 16.03.2019 21:49
@daddle schrieb:
Theoretisch kann man ja viel fabulieren, aber das hilft hier nicht weiter.
Ich habe hier die Faxen dicke, du kannst ich ja gerne weiter um das Recht streiten, wer den besten Tipp geliefert und das Problem gelöst hat.
daddle
Halte Dich mal bitte etwas zurück @daddleDas Zitat trifft wohl eher auf Dich zu und nicht auf @Fishtown
Gruß Raymond
am 16.03.2019 22:05
am 16.03.2019 22:05
Zu bedauern ist hier der Threaderöffner @MircoCore , wegen der an Hypergrahie leidenden Alphatiere @Raymond , @daddle und @Fishtown .
Gruß
Iks-Jott
am 16.03.2019 23:09
am 16.03.2019 23:09
moin @Iks-Jott
ich kann mich nur entschuldigen, wenn ich den Eindruck erweckt habe das ich ein an Hypergrahie leidendens Alphatier sei.
Die Lösungsansätze, so nahm ich an, waren alle zielführend, bis auf das ich eine Diskrepanz bei den beiden BDA Anleitungen fand
was die Wlan Bridge Einstellung betraf, da ich nur von meinen Fritzrepeater die funktionierende Einrichtung kenne, brachte ich dieses zum
Ausdruck. Da dieses von anderen Beitragsbeteiligten nicht verstanden wurde versuchte ich dieses mehrmals zu erklären
was offensichtlich wiederum nicht auf Verständnis stieß.
Ich werde mich nun aus diesen Beitrag zurückziehen, was ich sehr bedaure, da der wie du schon schriebst der einzige
leidtragende @MircoCore ist.
Einer weiteren zielführende Lösung möchte ich nicht im Wege stehen, ist anscheinend auch nicht gewünscht, andere können das viel besser, indem sie alles wiederholen und dadurch bestimmt schneller und effektiver zum Ziel führt.
@MircoCore viel Glück, ich hoffe es klappt noch.
Tschüss-Fishtown
am 16.03.2019 23:33
16.03.2019 23:44 - bearbeitet 17.03.2019 00:04
16.03.2019 23:44 - bearbeitet 17.03.2019 00:04
Auch ein Maulwurfn findet mal ein Huhn!
um sich Gewissheit zu verschaffen legte er eine Falle an Danach legte er sich auf die Lauer, fing ein Huhn und bereitete sich gemeinsam mit dem Maulwurf das Essen zu..
Lustig!
Gruß Raymond
17.03.2019 00:38 - bearbeitet 17.03.2019 00:55
17.03.2019 00:38 - bearbeitet 17.03.2019 00:55
Es bestätigt meinen Eindruck!
am 18.03.2019 10:52
am 18.03.2019 10:52
Hallo @Iks-Jott ,
einem anderen User eine geistige Zwangsstörung zu unterstellen,
verstößt nicht nur gegen die Netiquette, sondern ist ein absolutes
No-Go! Ich betrachte dies bei dir mal als einmaligen Ausrutscher
und erteile daher vorerst nur einen verbalen Rüffel.
An die Drei von der Zankstelle:
Reduziert bitte euer Ego mal um 50% und beschränkt euch
auf eine sachliche Diskussion ohne persönliche Anfeindungen.
Dauerhaft.
Danke für die Beachtung obiger Worte,
Luke
18.03.2019 11:49 - bearbeitet 18.03.2019 12:03
18.03.2019 11:49 - bearbeitet 18.03.2019 12:03
Betrifft meine Nachricht 42.
Ich entschuldige mich für meine in der betreffenden Nachricht gewählten Worte bei allen Beteiligten in aller Form. Es war nicht meine Absicht jemandem zu nahe zu treten oder gar zu beleidigen.
Gruß
Iks-Jott
am 18.03.2019 12:05
am 18.03.2019 12:05
Ich akzeptiere hiermit Deine Entschuldigung , auch wenn es dazu erst einer Aufforderung der Administration brauchte..
Ich war heute bei meinem Anwalt, er riet mir bei der Polizei Anzeige zu erstatten.
Hier die möglichen Folgen
Die Üble Nachrede gemäß § 186 StGB setzt die Behauptung oder Verbreitung einer unbewiesenen Tatsache voraus, die geeignet ist, das Opfer verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Anders als die Beleidigung wird die Üble Nachrede also regelmäßig nicht direkt gegenüber dem Opfer, sondern vielmehr über das Opfer geäußert. Hierfür droht ebenfalls eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Bei öffentlicher oder schriftlicher Begehung, dazuzählen auch Äußerungen im Internet, auf Webseiten, Foren oder Sozialen Medien, sind es bis zu zwei Jahre.
Wer sogar weiß, dass entsprechende Tatsachen nicht richtig sind und sie trotzdem behauptet oder verbreitet, kann wegen Verleumdung gem. § 187 StGB verurteilt werden. Hier drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch das Verbreiten von Schriften begangen wird.
Gruß Raymond
18.03.2019 12:19 - bearbeitet 18.03.2019 12:22
18.03.2019 12:19 - bearbeitet 18.03.2019 12:22
@n alle:
Nachdem dieser Sachverhalt nun geklärt ist, fordere ich alle
betreffenden User auf, sich nur und ausschließlich zu
dem Thema dieses Threads zu äußern und persönliche
Animositäten per PN abzuklären. Und zwar nur per PN.
Im Wiederholungsfalle behalten wir es uns vor, den jeweiligen
Thread ohne weitere Vorwarung für weitere Beiträge zu
sperren.
Luke