Bleiben wir mal sachlich 🙂
Das hab ich mir nicht aus der Nase gezogen, sondern ist ein Urteil bzw. ein auszug vom Bundesgerichtshof von Oktober 2014. Jedes Bauteil das getauscht wird bekommt eine Neue Gewährleistung. Hab ich bis her immer auch Persönlich erlebt bzw. musste da auch nicht auf den Putz hauen. Unsere Spülmaschine (Beispiel) Sollte die jetzt einen Defekt aufweisen, das sie nicht mehr Repariet werden kann, bekomme ich eine Neue und habe auf diese wieder volle 2 Jahre Gewährleistung. So und nicht anders habe ich meine erfahrungen auch mit Händlern gemacht und das schon seit ich denken kann.Egal ob es ein Bauteil vom LCD oder was auch immer. Ich kenne es auch nicht anders das man nach einer Reperatur einen bescheid bekommt wie abgerechnet worden ist. Entweder Kostenpflichtig/Gewährleistung/oder Kulanz. Evt. versucht sich Medion da ja auf diese weise rauszuwinden, indem nichts der gleichen zugeschickt wird. Sollte mir sowas passieren, wäre das, das letzte Gerät das ich bei Medion gekauft habe.
Nachtrag: Womit du natürlich evtl. Recht hast, was ich evtl. falsch ausgesagt habe, das der Zeitraum wahrscheinlich vom Hersteller (Verkäufer) bestimmt werden kann.. Halbes Jahr/1 Jahr/2 jahre odert sogar 3 Jahre und viel mehr.
Aber immer bezogen auf das Gerät bzw. Bauteil was getauscht worden ist.
Macht der Verkäufer zwecks Garantie einen austausch auf Kulanz, weil wie du sagtest Mutwillige Zerstörung vorliegt, gibt es (aus Kulanzgründen) keine verlängerung.
Du willlst ja nicht sagen das er das Gerät Mutwilllig (so beziehe aich deinen Kommentar) Zerstört hat ?
Und wie du selber schreibst :
Gesetzliche Gewährleistung
Im BGB wird im Rahmen des Schuldrechts das rechtliche Verhältnis zwischen dem Verkäufer
und dem Käufer einer Ware geregelt. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate,
wobei nach Ablauf der ersten 6 Monate eine Beweislastumkehr zu Gunsten des Verkäufers
eintritt.
Liegt nach dem Erwerb der Ware ein Sachmangel vor (vulgo "Defekt"), so hat der Verkäufer
diesen nachzubessern. Wie er den Sachmangel nachbessert, bleibt ihm überlassen. Er kann den
vorliegenden Defekt reparieren lassen, oder das Gerät gegen ein funktionierendes Exemplar
gleicher Güte tauschen. Dieses sogenannte Nachbesserungsrecht des Sachmangels kann
seitens des Verkäufers zweimal in Anspruch genommen werden. Beim dritten Vorliegen des
gleichen (!) Sachmangels kann der Käufer eine abschließende Lösung verlangen.
Hier kann der Veräufer nun beispielsweise eine Rücknahme des Gerätes zum Kaufpreis
oder Zeitwert anbieten, alternativ auch eine Minderung des Kaufpreises oder den Umtausch
gegen ein gleich- oder höherwertiges Gerät anbieten.
Wichtig:
Während der Zeit der Nachbesserung des Gerätes wird der Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung
gehemmt. War das Gerät also z. B. 2 x 4 Wochen in Reparatur, so verlängert sich die Gewährleistungsfrist
um 24 + 2 auf 26 Monate.
Wo liegt das Problem wenn das Gerät nicht mehr Funktioniert (Materialfehler etc.)
Was soll man Bitte beweisen ?
Beispiel mein AVM C4 .... ohne Problem AVM angerufen, die sagten einschicken oder in Geschäft meiner Wahl einen austausch 1:1.. Da das Gerät in der Zeit soagar um 10 Euro gefallen ist , hab ich sogar noch 10 Euro zurück bekommen.
Würde es wieder passieren ginge das Spiel auch so weiter. Mit voller Gewährleistung... Das ist eine FIrma !!!!
Man könnte ja zumindesten auch wenn nicht Rechtens ihm das Gerät auf Kulanz Reparieren, bestimmt ein Kunde mehr der von Medion überzeugt wäre. Aber manche Firmen haben es nicht so nötig mit dem Ruf. Zumal man seine Hauptumsätze wahrscheinlich mit anderen Produkten macht oder dei einstellung hat , Egal einer weniger sind ja noch paar Millionen Deppen im Teich 😉
Hätte eher gedacht hier Meldet sich der Support um eine gütige einigung mit dem Hinweis, schicken sie es uns ein und nicht mit Diskussionen über Gesetze..
Gruß
Edit: Korrektur wegen Smartfilter
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