KlausX schrieb: Hallo Andreas, Soweit ich weiß, gibt es nur eine gesetzliche Gewährleistung von 6 Monaten, wo du das Gerät bei ALDI zur Reparatur abgeben könntest. Ausser der Garantie, dass es keine Dir anzulastenden Transport Schäden gibt, hast Du dann aber keine Statusmeldung mehr und es dauert wohl auch länger. Bislang habe ich noch keine Erfahrungsberichte über dieses Procedere gelesen. Danach ist der Hersteller Medion zuständig, also auf jeden Fall bei Dir mit einem 1 Jahr alten Gerät. Gruß Klaus Hallo Klaus, wie immer gibt es grosse Verwirrung zum Thema Garantie und Gewährleistung. Die gesetzliche Gewährleistung beträgt in Deutschland immer 2 Jahre. In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer jeden funktionellen Schaden auf Garantie reparieren, ausser es bestehen deutliche Zeichen einer Fehlbehandlung, Fehlnutzung oder Gewalteinwirkung, (z.B. Sturzschäden wie Display-Bruch). Wobei davon ausgegangen wird, dass der Fehler der in den ersten 6 Monaten auftritt. schon bei Kauf des Gerätes angelegt bzw. vorhanden war. Der Unterschied nach 6 Monaten ist die Beweislastumkehr, so dass der Käufer beweisen muss, dass der aufgetretene Schaden bei sachgerechter, normaler Benutzung auftrat, und damit ein Hersteller- oder Konstruktionsfehler vorliegt und der Fehler nicht durch ihn verursacht worden sein kann oder ist. Trotzdem bleibt der Verkäufer der Ansprechpartner, und muss die Auflagen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht befolgen, und das Teil zur Reparatur annehmen! Also hier die Firma Aldi, wenn da gekauft wurde.(Dabei wird er es selber meistens an den Hersteller oder dessen beauftragte Service-Werkstatt einsenden.) Über die gesetzliche Gewährleistung hinaus gibt ALDI eine dreijährige Garantie; in der sie drei Jahre die volle Funktionsfähigkeit zusichern, und, da der Akku ein fest eingebautes, verbundenes Teil des Gerätes ist, dass der Benutzer nicht selbst tauschen kann, gilt diese Garantie-Zusage sogar auch für den Akku. (Urteil eines EU-Gerichtes) Dabei entfällt die Beweislastumkehr, ausser in Fällen in denen deutlich sichtbare und nicht im Zusammenhang mit dem aufgetretenem Fehler stehende Gewalteinwirkung oder unsachgemässe Behandlung, auch Eigenreparaturvesuche, ersichtlich sind! Dann müsstest du beweisen, dass die vorhandenen Beschädigungen nicht ursächlich für den Funktionsausfall sind! Ansprechpartner bleibt immer der Garantiegeber, und das ist ALDI! Zur Vereinfachung, da werden Aldi und Medion entsprechende Verträge abgeschlossen haben, besteht bei den von Medion "hergestellten" Geräten aber die Möglichkeit, die Geräte direkt beim Medion-Service im Garantie-Zeitraum einzusenden, das ändert aber nichts daran, dass Aldi der Ansprechpartner und Garantiegeber dem Kunden gegenüber bleibt! Das ist dann wichtig, wenn man den Kauf wandeln will oder muss, da mindestens zwei Reparaturversuche gescheitert sind sind, und man das Gerät gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben will, Die Wandlung des Kaufvertrages kann ich nur von dem Garantiegeber einfordern, hier also nur von Aldi. Auch hier wieder übernimmt Medion bei unstrittigen Fällen freiwillig, nach entsprechenden Vereinbarungen mit Aldi, diesen Teil, wie in den meisten vorkommenden Fälle, und erstattet den Kaufpreis selber und behält das Gerät ein. (Mit späterer Verrechnung mit Aldi!) Oder tauscht das Gerät gegen ein Neues, so wie bei dir. Entscheidend sind aber die dir aus dem Kaufvertrag und der zugesicherten Garantie zustehenden Rechte, die du immer nur gegen den Verkäufer hast. Man kann also unbesorgt auch nach z.B. zweieinhalb Jahren noch sein Gerät im Garantie-Fall in einer Aldi-Filiale abgeben. Dort füllst du einen Reparatur-Schein aus, und alles andere veranlasst dann der Verkäufer, also Aldi. Die Rücksendung des reparierten Gerätes erfolgt dann der Vereinfachung wegen und als Kundenservice an deine Adresse. Grüsse, daddle
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