op 03.02.2022 17:58
op 03.02.2022 17:58
Hallo,
ich wollte vorher meinen PC beim Medion Service registrieren. Bei der Seriennummer kam die Meldung sie wurde nicht identifiziert, aber ich konnte trotzdem bestätigen, dass sie korrekt ist. Ist das normal so ? Gerät wird mir danach auch in meinem Profil angezeigt aber hierzu Frage 2: Nur 2 Jahre Garantie, bis ende 2023 steht da. Muss ich noch irgendwas machen für die beworbenen 3 Jahre ?
Vielen Dank im Voraus und Grüße
07.02.2022 20:45 - bewerkt 07.02.2022 20:47
07.02.2022 20:45 - bewerkt 07.02.2022 20:47
Was für ein unsinniger weitschweifender Text.
Bedenke dass Du auf jeden Fall einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch gegenüber deinem Händler Aldi von 2 Jahren hast.
Es gibt auch im strengen Sinne keine erweiterte Herstellergarantie. Es gibt nur diese dreijährige für dieses unter den Bedingungen gekaufte Produkt.
Für Ersteres hast Du als Käufer den Aldi Kaufbeleg, für die Herstellergarantie die Medion Garantiekarte, und auch die mittlerweile bundesweit bekannten und öffentlich gemachten Ausssagen sowohl des Verkäufers Aldi wie auch des "Herstellers" Medion.
Was da nun auf irgendwelchen Portalen angezeigt wird, ist schnuppe, und hat keinerlei rechtliche Bedeutung.
Ende der unsäglich ausufernden Einwände.
daddle
07.02.2022 22:09 - bewerkt 07.02.2022 22:12
07.02.2022 22:09 - bewerkt 07.02.2022 22:12
Hallo @daddle ,
@daddle schrieb:Ende der unsäglich ausufernden Einwände.
Nein - das bestimmt nicht Du - rumstänkern kann ich auch.
@daddle schrieb:Was für ein unsinniger weitschweifender Text.
Nicht das erste mal, dass Du Deine geistige Überforderung hier kund tust. Bedenke, dass der Text nicht an Dich gerichtet war.
@daddle schrieb:Für Ersteres hast Du als Käufer den Aldi Kaufbeleg, für die Herstellergarantie die Medion Garantiekarte, und auch die mittlerweile bundesweit bekannten und öffentlich gemachten Ausssagen sowohl des Verkäufers Aldi wie auch des "Herstellers" Medion.
Wie das von Medion ausgelegt wird, hat @Pandaman in post#7 umfassend und erschöpfend dargelegt. Es bedarf da keiner weiteren Interpretation. Danach ging es um die Form der Darstellung bei der Registrierung.
@daddle schrieb:Was da nun auf irgendwelchen Portalen angezeigt wird, ist schnuppe, und hat keinerlei rechtliche Bedeutung.
Ach so einfach ist das. Wer kommt denn auf sowas außer Dir. Da hätte man sich ja den ganzen thread sparen können. Ich würde mich mal bei Medion auf eine Festanstellung bewerben, damit Du uns verbindlich erklären kannst, was alles schnuppe ist.
Gruss Jan
PS an die Leserschaft : es geht hier nicht um eine sachliche Kontroverse - auch andere Motive, zu deren Erkennung nicht jeder in der Lage ist, spielen eine Rolle. Wann Taktlosigkeit in Peinlichkeit übergeht, ist Geschmacksache. Ich habe deshalb an einer Fortsetzung kein Interesse. Dass daddle nochmal einen obendrauf setzt, ist die Regel - deshalb keine weitere Stellungnahme mehr von mir.
op 08.02.2022 08:13
op 08.02.2022 08:13
Meine Herren,
ich bitte da mal dringlichst um eine Rückkehr zur Sachlichkeit, ansonsten folgen angemessene Sanktionen.ohne Ansehen der Person.
Ansonsten gilt:
Die Gesetzliche Gewährleistung durch den Verkäufer Aldi beträgt 2 Jahre, unsere Herstellergarantie für bei Aldi verkaufte Geräte beträgt 3 Jahre, und die fehlenden Seriennummer-Kreise werden derzeit nachgetragen, so dass die Registrierung zeitnah wieder korrekte Werte angeben wird.
Alles wird gut,
Luke
op 08.02.2022 08:40 - laatst bewerkt op 08.02.2022 09:46 door Luke
op 08.02.2022 08:40 - laatst bewerkt op 08.02.2022 09:46 door Luke
Guten Morgen lieber @getnichgibsnich ,
vielen Dank für Deine Vorschläge.
Vorweg möchte ich hier nochmal kundtun, dass ich (in Bezug auf das Portal) nur meine ganz persönliche Meinung zu diesem Thema abgebe.
Ich finde Deine Einwände gar nicht mal so schlecht. Ein Dropdown mit Kaufort wäre natürlich denkbar und wahrscheinlich auch gar nicht so schwer zu prorgammieren. Aber wir haben so viele Handelspartner, das Dropdown wäre so lang, das man sicherlich einige Minuten den richtigen Händler sucht. Darüber hinaus: Unsere Produkte werden auch von Retailern verkauft, die gar nicht unser Handelspartner sind. Bei diesen Geräten wird die Garantie immer über den Händler abgewickelt, nicht direkt über uns. Das wäre meiner Meinung nach ein viel viel zu großer Aufwand dafür, dass der Kunde am Ende dennoch sein Kassenbon per Kontaktformular, Brief oder Fax einsenden muss, wenn es zu einem Service kommt.
Wo ich Dir zu 100 % zustimmen kann, ist die Aussage bei der Garantie ein Sternchen dran machen und dann ein. "Abweichende Garantiezeiten möglich, bitte prüfe Deinen Kassenbon." da steht bei ALDI nämlich unten immer "3 Jahre Garantie" drauf. Und dieser Kassenbon ist ja ein "angehängtes Dokument" an den Kaufvertrag. (Vielleicht könnt da unser lieber @Major_ToM etwas genaueres in Erfahrung bringen, ob so ein Sternchen-Text im Rahmen des Umsetzbaren ist?)
xxxxx
Daher sehe ich keinerlei Notwendigkeit, auf die zwischen Händler und Käufer zusätzlichen Vertragsinhalte und Ergänzungen einzugehen. Im Allgemeinen hast Du als Käufer die AGBs des Retailers a) aufmerksam gelesen, b) verstanden und mit Deinem Einkauf c) auch noch vollständig akzeptiert. (bzw im Fernabsatz) nach Ablauf der Widerrufsfrist.
Als Beispiel:
Wenn mal ein ALDI Gerät bei uns im Fabrikverkauf landet, hat es zwar eine ALDI SN und eine ALDI MSN, doch die Geschäftsbedingungen des Fabrikverkaufs räumen dem Kunden 2 Jahre Garantie ein, auch wenn es sich eigentlich um ein EX-ALDI-Gerät handelt.
Hier ist wirklich der Verkäufer entscheidend, nicht für wen das Produkt ursprünglich produziert wurde. Und der Verkäufer sollte das in seinen Geschäftsbedingungen verkünden, nicht der Hersteller, der mit diesem Kaufvertrag ja im Grunde gar nichts am Hut hat.
Danke nochmal für Deine konspirative Mitwirkung an diesem Thema.
Admin Edit:
Eventuell missverständlichen Absatz zum Thema "Garantie" entfernt. Eine genaue Definition findet sich hier:
08.02.2022 12:00 - bewerkt 08.02.2022 12:21
08.02.2022 12:00 - bewerkt 08.02.2022 12:21
Hallo @Pandaman
Ich verstehe, dass Ihr als Medion dem Kunden den Service bieten wollt, dass der Kunde den Garantiestatus seines Gerätes über die Registrierung erfahren solle.
Das setzt aber eine andere Programmierung ausser der Abfrage der S/N Nummer voraus, .
Ein Dropdownliste zur Benennung des Verkäufer und des Landes) könnte ja spezifizeirt nur diejenigen Verkäufer auflisten, die eine von der üblichen Frist abweichende Garantieregelung haben, also:
Aldi Nord
Aldi Süd
Aldi online, und
Alle Anderen (oder noch ein paar mehr mit abweichenden Garantiezeiten)
Diese abweichende Garantieregelungen sind ja nicht bei sehr vielen eurer Retailer vorhanden.
Wobei ich annehme, dass ihr in der DB Unterabteilungen für die verschiedenen Länder habt Vermutlich ja, was das ganze etwas vereinfachen würde.
Dein anderes Argument mit der MSN Nummer, was bei Retouren und Verkauf im Fabrikshop dann zum Durcheinander führen würde, verstehe ich nicht so ganz.
Ich habe mittlerweile mindestens sechs meiner Rechner für mich und meine Familie in den letzten Jahren aufgrund der guten Preise im Fabrikverkauf, teils aus Angeboten, teils als B-Ware, gekauft. Wohne relativ nah! 😉
Die Rechner, die als Retouren oder Rückläufer verkauft wurden, hatten jeweils eine neue MSN Nummer und einen neuen VK-Karton mit der neuen MSN Nummer bekommen. Das konnte ich an den zum Teil noch verbliebenen alten Aufklebern aus alten Aldi VK Aktionen entnehmen.
Das heisst die Rechner bekamen eine neue MSN, wobei ich annehme, dass diese neue MSN der S/N Nummer des Gerätes zugewiesen wurde, und damit die alte ersetzte. Womit sich aus der neuen MSN auch der Verkäufer und Verkaufsort ableiten lassen müsste.
Voraussetzung ist, dass die Buchführung immer stimmen würde. 😐
Gruss, daddle