@Fishtown was explizit als Handlungsanweisung im Benutzerhandbuch beschrieben steht – nämlich wie eine Festplatte ausgetauscht wird – ist weder ein "Eingriff ins Gerät", noch eine "Modifikation" (sonst hätte das im Handbuch nix verloren) – solange die eingesetzte Festplatte den für das Gerät vorgesehenen Spezifikationen entspricht. Zudem müßte ein Gutachter nachweisen können, daß eine nicht-fachgerechte Änderung vorgenommen wurde (was beispielsweise durch Lötspuren, abgebrochene Stützbeinchen, offene Kontakstellen (wo ein Bauteil sein sollte), und ev. sogar verkokelte Bauteile o.ä. erkennbar wäre). Wenn sich ein Anbieter tatsächlich auf solche Äste hinaus wagen und sowas ggf. sogar juristisch durchfechten will, dann viel Vergnügen – das wird ihn neben Verfahrenskosten auch einen Haufen Renommée kosten ... Eine andere Geschichte ist aber auch, daß sich ID geweigert hat, die entsprechenden Ersatzteile auch gegen Zahlung der Teile durch den Kunden verfügbar zu machen. Da gab's nur: entweder "Reparatur für fast den ursprünglichen Preis" – oder "Gerät unrepariert zurück" (hierbei wollten die eine Kostenpauschale, die im konkreten Fall ca. 1/3 des Neupreises entspricht).. Ich frag' mich ernsthaft, was jene Chefetage geritten hat, die solche Direktiven ausgibt – und zwar auch dann noch, wenn völlig klar ist, daß der Kunde auf dieses Abrißangebot nicht einsteigen wird – und noch weniger stattdessen in diesem Laden etwas neues kaufen würde.
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