Hallo @woolie,
ich möchte hier ungerne eine Grundsatzdiskussion abhalten.
Abschließend sei daher festgestellt, daß Art & Umfang der Garantieleistung dem
jeweiligen Hersteller obliegt. Im Falle der besagten Notebook-Akkus haben diese
als Verschleissartikel eine eingeschränkte Garantiedauer von 6 Monaten.
Auch im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung des Verkäufers gelten Notebok-Akkus
als Verschleissartikel. Sollte der Käufer einen Defekt des Akkus vermuten, so tritt 6 Monate
nach Gefahrenübergang (Erwerb) eine Beweislastumkehr ein.
Teile mit bitte noch per PN die erbetene Auskunft mit, falls du an der angebotenen Lösung
interessiert bist. Dieses Thema wird nun geschlossen.
Luke
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