Das verstehe ich nicht. Ich habe ein Gehäuse zurückbekommen, dass bei dem ein Splitter am Eck weggegangen. Das Gehäuse ist nicht richtig verschraubt und beim Deckel öffnen und schließen biegt es sich auseinander. Ich habe kein gebrochenes Gehäuse eingesandt, sondern eines, bei dem ein knacksendes Geräusch war, und das sich am Durchbiegen war, während es geknackst hat, und das eine knacksende Tastatur hatte (die mir aber nicht so wichtig war). Die Aussage, dass der Schaden durch falsche Behandlung entstanden ist, bezieht sich somit auf das Knacksen beim Öffnen. Sie muss sich darauf beziehen, denn deswegen habe ich das Gerät ja eingeschickt. Der Splitter ist sicherlich entstanden, als man in der Werkstatt beim Öffnen des Gehäuses unsachgemäß gearbeitet hat. Und dass das Gehäuse beim Deckel bewegen sich spreizt (kann man das auf den Foto-Uploads sehen?) ist wahrscheinlich, weil man ein "nicht reparierbares Gerät" nicht wieder verschließen wollte. Ich habe das Gerät noch gar nicht eingeschaltet und somit auch nicht, ob es überhaupt noch startet... Ich verstehe daher die Aussage nicht, dass man bei einem - anscheinend - Serienproblem nichts machen kann, dass bei 3 Laptops, die ich in der Hand hatte, aufgetreten ist, genauso wie bei Berichten auf Amazon und selbst hier im Forum. Eigentlich müsste da doch die Mängelhaftung nach BGB greifen, weil es ein Fehler sein muss, der von Werk an bestand. Viele Grüße
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