31.01.2018 20:17
31.01.2018 20:17
19.02.2018 11:15
19.02.2018 11:15
Hallo @Mathi.
Eine Möglichkeit zur Vorbestellung besteht leider nicht.
Gruß - Andi
25.02.2018 15:48
25.02.2018 16:16
25.02.2018 16:16
26.02.2018 14:07
26.02.2018 14:07
Hallo @Fienchen.
Für den Repeater steht uns eine neue Firmware zur Verfügung, die wir momentan testen. Hierbei ist uns jedoch noch ein Fehler aufgefallen, der erst noch durch ein weiteres Update behoben werden muss, bevor der Repeater in den Verkauf gehen kann. Hier müssen auch wir das nächste Update abwarten. Zum Verkaufszeitpunkt kann ich aktuell noch nichts sagen.
Gruß - Andi
27.02.2018 16:27
27.02.2018 16:27
Man braucht doch keinen BLE Verstärker den laut der Werbung: "Alarmzentrale:
Die MEDION Smart Home Zentrale ist Herz und Hirn Ihres intelligenten Zuhauses zugleich. Sie verbindet die verschiedenen Sensoren und Aktoren zu einem vernetzten System. So arbeiten alle Komponenten perfekt zusammen, um Ihnen das Leben leichter zu machen. Falls der Empfang für Ihr komplettes zu Hause nicht ausreichend sein sollte oder Sie mehr als 16 Zubehörartikel verwenden möchten, können Sie dies ganz einfach mit einer weiteren Zentrale als Empfänger möglich machen.
Abmessungen (B x H x T)/Gewicht
13,4 x 19,45 x 3,4 cm / 460 g"
Das funktioniert zwar nicht aber der BLE Verstärker ist ja auch nur ein Mythos.
28.02.2018 09:01 - edited 28.02.2018 09:02
28.02.2018 09:01 - edited 28.02.2018 09:02
Hallo @Rami und herzlich willkommen in der Community.
Bitte teile mir einmal mit, wo genau du diesen Passus aktuell gelesen hast. Hierbei handelt es sich um eine Fehlinformation. Die Werbung lautet mittlerweile so:
Falls der Empfang für Ihr komplettes zu Hause nicht ausreichend sein sollte oder Sie mehr als 20 Zubehörartikel verwenden möchten, können Sie dies ganz einfach mit einem Smart Home BLE Verstärker möglich machen.
Gruß - Andi
28.02.2018 11:19
28.02.2018 11:19
28.02.2018 11:53
28.02.2018 11:53
sorry, dass ich mich erdreiste noch mal nachzufragen, aber sind wir hier nur dumme Kunden die selbst schuld sind, weil sie sich für ein Medion-Produkt entschieden und den Werbeversprechungen und den Produktbeschreibungen gelaubt haben ?
Das gelbe Symol ist auf der Produktverpackung des Alarmsets und auf der Medionseite steht nach wie vor:
Alle Geräte können auf Basis des MEDION Smart Home Systems miteinander kommunizieren"
Spätestens heute ist wiederum, der hier nun mehrfach genannte Termin "Ende Februar" , im Medionshop ist der MEDION® Smart Home Signalverstärker / Repeater natürlich nicht bestellbar.
Wozu diese ständige Hinhalterei und Kunden-Ver... (äppelung).
Die Bestellhotline (heute vorsichthalber nachgefragt) weiss gleich gar nichts von einem Bluetooth Verstärker, nicht einmal dass es den gibt!
Echt schlimm....
Gruß LED-BLITZ
"Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 5 : (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten." ....
Hinweis: Auch wenn es manche Leute gerne anders hätten! AGB's oder Nutzungsbedingungen setzen weder das BGB noch das Grundgesetz außer Kraft!
28.02.2018 12:05
28.02.2018 12:05
kleiner Nachtrag, bzw. Nachfrage
eventuell kamm mir jemand von den Medionspezialisten der Fachabteilung folgende Aussage erklären.
Originaltext MedionOnlineshop;
" Mache jetzt Dein Zuhause SMART mit MEDION® Smart Home Komponenten.
Wähle zwischen vielen verschiedenen Smart Home Komponenten, die dir Dein Leben vereinfachen. Vom schaltbaren Zwischenstecker bis hin zum intelligenten Heizkörperthermostat – Mit MEDION Smart Home machst Du Dein Zuhause sicher und effizient. Die Zentrale ist das Zentrum und informiert Dich per Push-Benachrichtigung auf Wunsch automatisch, sobald ein Sensor Alarm schlägt. Da sich Wünsche und Bedürfnisse verändern, ist das MEDION Smart Home flexibel und wächst mit Deinen Ansprüchen. Neue Komponenten, von der Außensirene bis hin zur Alarmzentrale, können im Handumdrehen hinzugefügt werden. "
Gruß LED-BLITZ
"Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 5 : (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten." ....
Hinweis: Auch wenn es manche Leute gerne anders hätten! AGB's oder Nutzungsbedingungen setzen weder das BGB noch das Grundgesetz außer Kraft!
28.02.2018 13:07
28.02.2018 13:07