le 03.02.2019 15:22
le 03.02.2019 15:22
HALO GEMEINDE.
Eine Frage zum Alarmfall.
Auf Seite 48/49 der Anleitung ist beschrieb, das im Alarmfall die Notfallkontakte angerufen werden.
...... Und das Gespräch angenommen wird, folgt zuerst eine Ansage. ....... ANSCHLIEßEND WIRD DIE GESPRÄCHSVERBINDUNG HERGESTELLT.
Ich verstehe es so, daß der Kontakt, der annimmt, nach der Ansage in den Raum hinein hören kann.
Widersprüchlicher Weise steht auf Seite
44,
Punkt 12.1.3. Wähldauer
Die Liste der Notfallkontakt Nummern wird dreimal abgearbeitet, unabhängig davon ob der Anruf entgegen genommen wird oder nicht
Was stimmt nun?
Die zweite Variante wäre ziemlich sinnlos..
Der angerufen hört gerade in den Raum hinein, da wird die Verbindung unterbrochen und der nächste angerufen ..
Olli
le 07.02.2019 14:38
le 07.02.2019 14:38
Hallo
Sorry! Verschrieben, E-Mail geht doch gar nicht. Es geht doch nur SMS. .
Viele Grüße
nibraro
le 07.02.2019 15:02
le 07.02.2019 15:02
Danke Andi.
Aber schade eigentlich
Evtl. lässt es sich bei einem Update ja realisieren, das der Nutzer selber auswählen kann welche Variante er wählt..
Gruß
Olli
07.02.2019 15:25 - modifié 13.02.2019 11:45
07.02.2019 15:25 - modifié 13.02.2019 11:45
Hallo @Probsteier.
@Probsteier schrieb:
Das wäre nicht so gut. Im Falle eines Einbruches, würde dann ja auch die Außensirene ausgeschaltet werden. Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein.
Die Außensirene wird so wie so ausgeschaltet. Entweder nach der voreingestellten Zeit, spätestens aber nach 3 Minuten (gesetzliche Vorgabe).
@Probsteier schrieb:
außerdem würde derjenige dann auch jede meiner Bewegungen in der Wohnung sehen welche Türe wann wo geöffnet wurde wann welcher Bewegungsmelder undsoweiterundsofort das finde ich muss nicht sein.
Es sollte ja schon eine Person deines Vertrauens sein. Du kannst ja auch deinem Nachbarn die Deaktivierungs-PIN geben, so dass er im Notfall die Anlage deaktivieren kann, wenn deine Notfallkontakte nicht erreichbar sind und du auch die Hinweise in der App nicht siehst.
@Probsteier schrieb:
Sind das rechtliche oder interne Vorgaben?
Das sind Vorgaben vom Prüflabor. Wenn diese nicht erfüllt werden, darf das System nicht verkauft werden.
@Probsteier schrieb:
Wie ist das eigentlich im Alarmfall?
Wenn etwa die Haustür theoretisch aufgebrochen wird, die Alarmanlage nach 3 Minuten den akustischen Alarm beendet,... Geht Die Anlage dann wieder in den Normalen Alarmbetrieb bzw HOME wie vorher? Oder kann sie es nicht da Tür geöffnet (ungewöhnlicher Zustand)
Und ist somit automatisch deaktiviert!?
Soviel ich weiß, geht die Anlage nicht in den normalen Modus zurück, sondern verbleibt im Alarm-Modus und kann nur mit der Deaktivierungs-PIN wieder deaktiviert werden.
@nibraro schrieb:
Steht der Einbrecher zufällig neben der Basisstation, wird ihm 3 mal auf deutsch und englisch mitgeteilt, dass der Angerufene nicht erreichbar ist und dass er z.B. noch eine E-Mail senden kann.
Wenn der Einbrecher bei bimmelnder Sirene sich noch seelenruhig die Meldungen der Zentrale durchliest, ist er entweder taub oder hat Nerven wie Stahlseile.
@nibraro schrieb:
Nach maximal 3 Minuten kann er sich frei bewegen.
Nicht ganz. Nicht vergessen, dass auch zeitgleich über die App benachrichtigt wird. Die Notfallkontakte sind ja nicht der einzige Benachrichtigungsweg.
@Probsteier schrieb:
Aber schade eigentlich
Evtl. lässt es sich bei einem Update ja realisieren, das der Nutzer selber auswählen kann welche Variante er wählt..
Wie gesagt: Vorgaben! Daran darf nichts verändert werden, auch nicht durch gewollte Einstellungen des Besitzers.
Gruß - Andi