le 03.05.2018 00:53
le 03.05.2018 00:53
Hallo,
habe Rechner, bei dem vermutlich ein Hardwareproblem vorliegt.
Es geht jetzt nicht um das Problem selber; sondern auf dem Rechner ist eigentlich noch Garantie.
Dieser wurde mit vorinstalliertem Windows verkauft; stattdessen wurde ein unix-ähnliches System installiert.
Hat dies Auswirkungen auf die Garantie?
Telefonisch wurde mitgeteilt, dass damit die Garantie wegwäre.
Wie würde man, falls noch Garantite darauf ist, das Gerät idealerweise einschicken? Wieder Windows drauf machen, damit die bei Fehlersuche nicht durch anderes Betriebssystem "verwirrt" werden?
Danke für Antworten
le 03.05.2018 08:37
le 03.05.2018 08:37
Du fragst sehr pauschal, daher meine pauschale Antwort: wenn die Hardware-Fehler (welche?) auch nach Zurücksetzen auf die Auslieferversion (z.B.über PowerRecover),oder nach einer Neuinstallation des Auslieferbetriebsssytems, bestehen bleiben hast Du natürlich noch den dir aus deinem Kaufvertrag zustehenden Gewährleistungs- oder Garantieanspruch.
Genau so ist es.
Wenn der Fehler nicht auf einen offensichtlichen Hardware-Defekt zurückzuführen ist (abgebrochene Laufwerks-Schublade usw.)
muss das ursprünglich mitgelieferte OS installiert werden, um einen Software-basierten Funktionsfehler ausschließen zu können.
Gruß,
Luke
03.05.2018 07:19 - modifié 03.05.2018 07:20
03.05.2018 07:19 - modifié 03.05.2018 07:20
Du fragst sehr pauschal, daher meine pauschale Antwort: wenn die Hardware-Fehler (welche?) auch nach Zurücksetzen auf die Auslieferversion (z.B.über PowerRecover),oder nach einer Neuinstallation des Auslieferbetriebsssytems, bestehen bleiben hast Du natürlich noch den dir aus deinem Kaufvertrag zustehenden Gewährleistungs- oder Garantieanspruch.
Gruss, daddle9
le 03.05.2018 08:37
le 03.05.2018 08:37
Du fragst sehr pauschal, daher meine pauschale Antwort: wenn die Hardware-Fehler (welche?) auch nach Zurücksetzen auf die Auslieferversion (z.B.über PowerRecover),oder nach einer Neuinstallation des Auslieferbetriebsssytems, bestehen bleiben hast Du natürlich noch den dir aus deinem Kaufvertrag zustehenden Gewährleistungs- oder Garantieanspruch.
Genau so ist es.
Wenn der Fehler nicht auf einen offensichtlichen Hardware-Defekt zurückzuführen ist (abgebrochene Laufwerks-Schublade usw.)
muss das ursprünglich mitgelieferte OS installiert werden, um einen Software-basierten Funktionsfehler ausschließen zu können.
Gruß,
Luke
le 03.05.2018 13:44
le 03.05.2018 13:44
Danke.
Ich habe so pauschal gefragt, da der genaue Defekt nicht bekannt ist; es gibt halt zu unregelmäßigen Zeitpunkten einen vollständigen Absturz mit einem lang anhaltenden Piepton; ein solcher Absturz ist auch schon unmittelbar nach anschalten passiert.
Da zwecks Ausschluß von Systemproblemen schon 3 verschiedene Systeme installiert wurden, ist Hardware-Problem plausibel.
Und es ging halt darum, ob man sich nochmal eine Windows-Installation "antun" muss vor Einschicken. Wird BesitzerIn nicht glücklich machen, da kein Windows-Fan.