Hallo.#Ich habe mir im April eine Eismaschine von Medion gekauft, mit der ich auch sehr zufrieden bin. Nach kurzer zeit ist aber ein Plastik-Nippel, der den Rührlöffel hält, abgebrochen. Eigenverschulden war nicht vorhanden, er lag irgendwann einfach daneben. Na gut, dachte ich, es ist ja erst wenige Wochen her, das ich das Teil gekauft habe, also habe ich bei Medion einen Gewährleistungsfall eröffnet, da ich davon ausgehen kann, das der Nippel eventuell schon beim Kauf angebrochen oder "beschädigt" war. Die Beweislast liegt hier ja beim Verkäufer. Den Nippel habe ich mit Plastik-Kleber wieder an Ort und Stelle geklebt, damit ich bei der Hitze weiterhin Eis herstellen kann. Ich ging davon aus, der der Deckel mit dem Platik-Nippel eh getauscht werden muss. Leider nimmt Medion das zum Grund, den Gewährleistungsfall abzulehnen, da mit der Reparatur die Garantie/Gewährleistung erlischt. (laut Medion). Ich kann so ein Gebahren nicht nachvollziehen; da verägert man einen Kunden für ein Ersatzteil mit einem Preis von 10,95€? Da ich keinen Bock hab , hier ein Fass aufzumachen, habe ich den Deckel bei dem Original-Hersteller gekauft. Medion ist mit diesem Fall für mich gestorben. Das der Fall zuerst abgelehnt wurde, weil ich keinen Kaufbeleg hatte. sei noch zusätzlich erwähnt. Als ich diesen dann von Aldi als Kopie erhalten habe, wurde plötzlich die eigenmächtige Reparatur aus dem Hut gezogen und das ich wohl den Platik-Nippel selber abgebrochen hätte. Kein Wunder, das so viele bei Amazon bestellen, da habe ich so etwas noch nie erlebt, im Gegenteil.
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