@daddle Ob ein Mangel von einer Software verursacht wird oder nicht, spielt keine große Rolle. Des Weiteren unterliegen Autos einer erweiterten Regelung bei Kaufverträgen, dies gilt nur als Beispiel auch bei Immobilien. @getnichgibsnich Irgendwie verstehe ich nicht genau was du mir sagen möchtest. Ist nicht böse gemeint, ich konnte es nur nicht heraus lesen. Grundsätzlich würde ich in strittigen Fragen ohnehin an einen fachspezifischen Profi, wie einen Anwalt wenden. An Verbraucherzentralen kann man sich gut orientieren, das stimmt. Jedoch sind sie weder rechtsprechendes, noch gesetzgebendes Organ (obwohl ich ihnen mehr Mitspracherecht wünsche) und auch Urteile eines Richters haben keine Allgemeingültigkeit, sondern sind Einzelfallentscheidungen. D.h., dass du mit exakt dem gleichen Fall, bei einem anderem Gericht, einem anderem Richter eben auch ein anderes Urteil herhalten kannst. Die Frage der Wahrscheinlichkeit ist jedoch eine andere. Jedoch muss sich jeder Richter an geltende Gesetze halten und es obliegt ihm diese zu interpretieren. So besagt der §439 BGB ganz klar, dass der Käufer das Wahlrecht der Nacherfüllung besitzt. Hierbei kann er sich zwischen der Beseitigung des Mangels (z.B. Reparatur) oder der Lieferung einer mangelfreien Sache (z.B. Neuware). Erst wenn der Aufwand der vom Kunden gewünschten Nacherfüllung unverhältnismäßig hoch ist (z.B. Reparatur teuer als Lieferung einer Neuware/ Lieferung der Neuware teuer als Reparatur), kann der Verkäufer das Wahlmodel verweigern. Hierbei sollte erwähnt sein, dass der Verkäufer ebenfalls für alle erforderlichen Kosten/ Aufwendungen zur Nacherfüllung tragen muss. Das beinhaltet u.a. Transport, Verpackungen und Arbeitszeit. Verkäufer versuchen dies natürlich zu verhindern und den Geschädigten in "für den Verkäufer angenehme Bahnen" zu lenken. Praxisbeispiele: Du kaufst einen Topf in einer ALDI Filiale und stellst nach dem Auspacken Zuhause fest, dass der Glasdeckel kaputt ist. Hier hast du schon das Recht auf Nacherfüllung, sprich Reparatur (funktionsfähiger Deckel) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Topf mit funktionsfähigem Deckel). Eine Reparatur kann hier durch den Verkäufer abgelehnt werden, da sie unverhältnismäßig wäre und somit würde es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Neulieferung kommen. Nun ist ALDI verpflichtet, auch die Abholung des defekten Artikels bei dir zu veranlassen. Leider wirst du auf den Kassenzetteln keine Telefonnummer einer ALDI Filiale finden. Das würde dazu führen, dass der Großteil der Verbraucher wieder in die Filiale fährt, um dort den Artikel zu reklamieren. Somit hat das Unternehmen ganz geschickt und legal einen Teil des Gesetzes ausgehebelt, da der Kunde selbstständig in die Filiale gefahren ist und Kosten wie den Transport übernommen hat. Ohne vorherige Absprache mit dem Schuldner, ist hier im Regelfall keine Nachforderung möglich. Du bekommst am Ende zwar entweder einen neuen Artikel bzw dein Geld zurück, hast aber definitiv einen Verlust erziehlt. Es gibt aber auch jede Menge Positivbeispiele. Nach Rücksprache z.B. 0,30€ pro gefahrenem Kilometer, Gutscheine usw. Man darf sich nur nicht von seinem Recht abbringen lassen und vor allem muss man es kennen. Traurig ist nur, das gerade verbraucherfreundliche Vereinigungen wie z.B. die Verbraucherzentralen meines Erachtens hier zu wenig informieren. Verstehe mich nicht falsch, ich finde Verbraucherzentralen wichtig, jedoch müssen sie auch ihre Arbeit machen. Wäre dies der Fall, würde man auf der Seite der Verbraucherzentrale die im Juni 2021 vom Bundestag beschlossenen Änderungen des Gewährleistungsrechts finden. Dieses tritt ab dem 01.01.2022 in Kraft und erweitert die bisher nach 6 Monaten in Kraft tretende Beweislastumkehr auf 12 Monate! Das ist eine erhebliche Verbesserung des Verbraucherrechts und zwar für den Verbraucher 🙂 Ach es sollte noch erwähnt sein, das dies keine Rechtsberatung, sondern nur Informationen sind. Fehler nicht ausgeschlossen.
... View more