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Gewährleistung für fest verbauten Akku eines ausgetauschten Ersatzgeräts

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WinTho
Trainee
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Gewährleistung für fest verbauten Akku eines ausgetauschten Ersatzgeräts

Vor etwas weniger als 2 Jahren wurde mein Notebook MD 63690 wegen eines schwerwiegenden Akku-Schadens ausgetauscht. Der Kauf des ursprünglichen Geräts liegt mehr als 3 Jahre zurück. Nun macht der Akku leider auch beim Ersatzgerät ernsthafte Probleme. Gilt für den Akku, der weil er fest verbaut ist nicht als Verschleißteil gilt, nun noch eine 2jährige Gewährleistung, die erst mit der Lieferung des Ersatzgeräts neu begonnen hat? Denn ich will das Notebook nur einschicken, wenn ich Anspruch auf kostenlose Reparatur oder einen erneuten Gerätetausch habe.

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Fishtown
Superuser
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Moin @WinTho 

Nein, tut es nicht. Man kann dir sogar gebrauchte Teile einbauen in der Garantie, es muß nur die Funktion wieder hergestellt werden.

Das tauschen von Teilen verlängert nie die Garantie vom Erstkaufdatum und die Teile selber unterliegen nur dem Datum.

Tschüss Fishtown

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Alles was man lange genug, konsequent mit System durchführt, führt zwangsläufig zum Erfolg.
WinTho
Trainee
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Damals wurde nicht nur der Akku ausgetauscht. Weil der Akku damals aufgebläht war und das Touchpad herausgeschoben hatte, wurde mir ein Ersatzgerät zugestellt. So wie ich beispielsweise diesen Text: https://www.ergo.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/gewaehrleistung-nach-reparatur verstehe, müsste die Verjährungsfrist damit eigentlich neu beginnen.

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