18.08.2024 21:58 - bearbeitet 18.08.2024 21:59
18.08.2024 21:58 - bearbeitet 18.08.2024 21:59
Vor etwas weniger als 2 Jahren wurde mein Notebook MD 63690 wegen eines schwerwiegenden Akku-Schadens ausgetauscht. Der Kauf des ursprünglichen Geräts liegt mehr als 3 Jahre zurück. Nun macht der Akku leider auch beim Ersatzgerät ernsthafte Probleme. Gilt für den Akku, der weil er fest verbaut ist nicht als Verschleißteil gilt, nun noch eine 2jährige Gewährleistung, die erst mit der Lieferung des Ersatzgeräts neu begonnen hat? Denn ich will das Notebook nur einschicken, wenn ich Anspruch auf kostenlose Reparatur oder einen erneuten Gerätetausch habe.
am 18.08.2024 22:44
am 18.08.2024 22:44
Moin @WinTho
Nein, tut es nicht. Man kann dir sogar gebrauchte Teile einbauen in der Garantie, es muß nur die Funktion wieder hergestellt werden.
Das tauschen von Teilen verlängert nie die Garantie vom Erstkaufdatum und die Teile selber unterliegen nur dem Datum.
Tschüss Fishtown
am 18.08.2024 23:26
am 18.08.2024 23:26
Damals wurde nicht nur der Akku ausgetauscht. Weil der Akku damals aufgebläht war und das Touchpad herausgeschoben hatte, wurde mir ein Ersatzgerät zugestellt. So wie ich beispielsweise diesen Text: https://www.ergo.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/gewaehrleistung-nach-reparatur verstehe, müsste die Verjährungsfrist damit eigentlich neu beginnen.