le 05.09.2018 12:24
le 05.09.2018 12:24
Ich möchte euch warnen vor Mikrowellen von Medion!
Ich habe im September 2015 eine Mikrowelle MD16500 von Medion bei Aldi gekauft, und in diesem Jahr ist ohne äußere Einwirkungen die Frontscheibe komplett zersplittert (siehe Fotos). Dabei besteht große Verletzungsgefahr!
Vom Support wurde mir bestätigt dass so etwas durch Temperaturschwankungen auftreten kann und fand das völlig normal. Garantieansprüche wurden auch abgelehnt.
Vom Verbraucherschutz wurde mir gesagt dass der Schaden ein Spontanbruch ist, der auftreten kann wenn an der Wärmebehandlung der Glasscheibe gespart wurde.
Im Moment überlege ich meine Rechtschutz in Anspruch zu nehmen und das gerichtlich klären zu lassen, vor allem weil mir der Support Dinge geschrieben hat wie
"Nach Prüfung der vorliegenden Bilder gehen wir davon aus, dass es möglicherweise durch Temperaturschwankungen oder eine zu hohe Aussentemperatur zu dem Schaden gekommen ist.
Einen Herstellungsfehler können wir in diesem Fall nicht erkennen."
"Sachen gehen aus den unterschiedlichsten Gründen kaputt."
Ich möchte hier vor der Gefahr warnen, die vor allem für Kinder von den Geräten ausgeht!
Macht euch selbst ein Bild, das Gerät war nicht in Benutzung.
le 05.09.2018 15:38
le 05.09.2018 15:38
Hallo @FabianD200 und herzlich willkommen in der Community.
Grundsätzlich haben wir in den letzten Jahren äußerst wenige Reklamationen zu diesem Modell erhalten. Eine spontan splitternde Scheibe (ohne Grund und außerhalb der Nutzung der Mikrowelle) ist zusätzlich noch eine sehr ungewöhnliche Reklamation, die ich so im Laufe der Jahre bei noch keinem Modell erlebt habe. Hier handelt es sich definitiv nicht um einen Herstellerfehler. Der Fall wurde ja bereits geprüft und aus eben diesen Gründen auch abgelehnt. Deine Warnung ist zwar nett gemeint, aber ich kann hier kein besonderes Verletzungsrisiko erkennen. Immerhin macht das Sicherheitsglas was es soll. Ich erkenne hier keine größeren Splitter oder scharfe Kanten, soweit ich es auf den Fotos sehen kann. Geht hier wirklich eine höhere Gefahr als von einem gesprungenen Handydisplay aus?
Gruß - Andi
le 05.09.2018 15:56
le 05.09.2018 15:56
@Andi schrieb:Grundsätzlich haben wir in den letzten Jahren äußerst wenige Reklamationen zu diesem Modell erhalten. Eine spontan splitternde Scheibe (ohne Grund und außerhalb der Nutzung der Mikrowelle) ist zusätzlich noch eine sehr ungewöhnliche Reklamation, die ich so im Laufe der Jahre bei noch keinem Modell erlebt habe. Hier handelt es sich definitiv nicht um einen Herstellerfehler.
Hallo Andi,
ihr Kollege hatte mir per Email bestätigt dass der Schaden durch Temperaturschwankungen aufgetreten ist. Ein solcher Spontanbruch kommt in seltenen Fällen bei Sicherheitsglas vor.
@Andi schrieb:
Der Fall wurde ja bereits geprüft und aus eben diesen Gründen auch abgelehnt.
Dass dies ein eindeutiger Garantiefall ist können Sie zum Beispiel hier nachlesen:
https://www.bm-online.de/wissen/moebel-und-innenausbau/ploetzlich-kracht-es-und-keiner-weiss-warum/
Aber die Garantiefrage war gar nicht Sinn dieses Posts, damit sollen sich dann die Anwälte beschäftigen.
Mir ging es darum andere davor zu warnen und mögliche Verletzungen zu verhindern.
@Andi schrieb:
Deine Warnung ist zwar nett gemeint, aber ich kann hier kein besonderes Verletzungsrisiko erkennen. Immerhin macht das Sicherheitsglas was es soll. Ich erkenne hier keine größeren Splitter oder scharfe Kanten, soweit ich es auf den Fotos sehen kann. Geht hier wirklich eine höhere Gefahr als von einem gesprungenen Handydisplay aus?
Es waren Splitter auf dem Boden verteilt, ich kann gerne ein Foto der Stelle machen, an der diese rausgebrochen sind. Und ja, von einer Mikrowelle die unvermittelt Glassplitter auf dem Boden verteilt geht eine deutlich höhere Gefahr aus als von einem Handydisplay welches (bspw. durch einen Sturz) springt.
le 05.09.2018 16:20
le 05.09.2018 16:20
Hallo @FabianD200
Dass dies ein eindeutiger Garantiefall ist können Sie zum Beispiel hier nachlesen:
https://www.bm-online.de/wissen/moebel-und-innenausbau/ploetzlich-kracht-es-und-keiner-weiss-warum/
Nur um einen weit verbreiteten Irrtum kurz aufzuklären, hier das maßgebliche Zitat aus deinem Link:
"Kommt es trotzdem zu einem Schadensfall, stehen Sie als Auftragnehmer
dem Kunden gegenüber in der Gewährleistung."
Hier ist die Rede von der sich aus dem BGB ergebenden Gewährleistungspflicht des Handwerkers
gegenüber seinem Kunden. Das hat nichts mit der freiwilligen Garantie des Herstellers zu tun, die
du ja einfordern willst. Wenn dieser also feststellt, dass der aufgetretene Schaden nicht von der Garantie
abgedeckt ist, dann ist das formal so korrekt. Der Hersteller kann Art & Umfang der Garantieleistungen frei festlegen,
solange dies im Rahmen des geltenden Rechts geschieht.
Ich zolle dir trotzdem Anerkennung für dein Bemühen, andere User auf das Geschehene aufmerksam machen
zu wollen.
Gruß,
Luke
05.09.2018 16:39 - modifié 05.09.2018 16:41
05.09.2018 16:39 - modifié 05.09.2018 16:41
Hallo @Luke,
danke für die Anmerkung!
Du hast absolut Recht dass es in dem Artikel um die (Gewährleistungs-)Rechte zwischen Käufer und Verkäufer (in diesem Fall ALDI Nord) geht. Das habe ich nicht erkannt.
In diesem Fall ist das also nicht relevant.
Um kurz auf die Medion Garantiebedingungen hinzuweisen, so besagen diese:
"Die Garantie bezieht sich auf Material- und Produktionsschäden aller Art, die bei normaler Verwendung auftreten können."
Und ausgeschlossen wird dabei:
"Für Versagen und Schäden, die durch äußere Einflüsse, versehentliche Beschädigungen, unsachgemäße Verwendung, am Produkt vorgenommene Veränderungen, Umbauten, Erweiterungen, Verwendung von Fremdteilen, Vernachlässigung, Viren oder Softwarefehler, unsachgemäßen Transport, unsachgemäße Verpackung oder Verlust bei Rücksendung des Produktes entstanden sind, übernimmt der Garantiegeber keine Garantie."
Wieso in meine Fall also kein Garantieanspruch besteht müsste mir noch erklärt werden.
Gruß,
Fabian
le 05.09.2018 16:59
le 05.09.2018 16:59
Hallo @FabianD200,
der für die Anerkennung als Garantieschaden springende Punkt ist hierbei, dass der ausschlaggebende Sachmangel bereits
zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges (hier der Kauf) zumindest latent vorgelegen haben muss. Das ist z.B. der Fall, wenn das
Klappscharnier eines Notebooks bereits von der Konstruktion her zu schwach ausgelegt war, so dass es irgendwann im Rahmen der regelmäßigen
Nutzung brechen wird.
In deinem Fall argumentiert der Hersteller, also unser Unternehmen, dass der aufgetretene Schaden nicht konstruktionsbedingt
aufgetreten ist, sondern dass das Gerät vermutlich temperaturbedingt ausserhalb der kalkulierten Spezifikationen betrieben
worden ist.
Ich möchte hier nicht Partei ergreifen, und ich darf auch keine Rechtsberatung leisten. Mein Bemühen ist hier einfach, die
gegebenen Rahmenbedingungen zu erläutern. Wenn dir das etwas weitergeholfen hat, würde mich dies freuen.
Gruß,
Luke
le 05.09.2018 17:07
le 05.09.2018 17:07
Hallo @Luke
"In deinem Fall argumentiert der Hersteller, also unser Unternehmen, dass der aufgetretene Schaden nicht konstruktionsbedingt
aufgetreten ist, sondern dass das Gerät vermutlich temperaturbedingt ausserhalb der kalkulierten Spezifikationen betrieben
worden ist."
Vielen Dank, genau diese Information ist für mich interessant!
Zu Klären ist also im Endeffekt, ob der Bruch durch Spannungen im Glas bei der Herstellung entstanden ist, oder ob ich das Gerät bspw. in der Sauna betrieben habe, und daher eine nicht vorgesehene Umgebung bestand.
Nur um das zu ergänzen, der Schaden trat in einer normal temperierten Küche bei ausgeschaltetem Gerät (also auch keine hohen Innentemperaturen) noch vor den heißen Tagen, die wir dieses Jahr hatten auf.
Gruß,
Fabian
le 05.09.2018 17:17
le 05.09.2018 17:17
Hallo @FabianD200
@FabianD200 schrieb:
Hallo @Luke
"In deinem Fall argumentiert der Hersteller, also unser Unternehmen, dass der aufgetretene Schaden nicht konstruktionsbedingt
aufgetreten ist, sondern dass das Gerät vermutlich temperaturbedingt ausserhalb der kalkulierten Spezifikationen betrieben
worden ist."
Vielen Dank, genau diese Information ist für mich interessant!
...genau das stand in dem Zitat in deinem ersten Posting; ich habe es nur auf die wesentliche Information
eingedampft.
Du wirst mir zustimmen, dass dir das praktisch allerdings auch nicht weiterhilft. Ich sende dir diesbezüglich gleich
eine PN mit einem konstruktiven Vorschlag.
Luke