le 08.12.2018 13:49 - dernière modification le 09.12.2018 18:02 par Rex
le 08.12.2018 13:49 - dernière modification le 09.12.2018 18:02 par Rex
Hallo Community,vielleicht kann mir ja jemand hier weiter helfen,ich habe eine Digitalkamera von Medion online gekauft am 5.7 2018, nun ist das gerät defekt ,es erkennt die speicherkarte nicht mehr,und kann somit auch keine fotos mehr machen,die Kamera wurde schon zu Medion eingeschickt, und die antwort war das die Kamera durch äusere einwirkung beschädigt worden ist,ich frag mich: da steht aussage gegen aussage,ist da fähr?Ich bin mir sicher das ich nichts falsch gemacht habe,das ich die Kamera nicht selber beschädigt habe;reparatur würde knapp 90 euro kosten und die soll ich selber zahlen,die haben mir auch angeboten eine neue Kamera zu kaufen,ich meine ,gehts noch?!!,das Gerät ist noch in Garantie!!Medion hat schon den kontakt abgebrochen,und wird mir mir die Kamera unrepariert zurück senden,bin total verzweifel ist hier jemand von Medion der mir in diesem fall weiter helfen kann?Währe sehr dankbar um eure hilfe.
Kundennummer: xxxxxxxxxx Auftragsnummer xxxxxxxxxx Rechnungsnummer xxxxxxxxxx
DIGITALKAMERA MEDION LIFE E4 4037 ,16M
gruss
vielen dank
S.L.
Admin Edit:
Persönliche Daten gelöscht. Bitte die Nutzungsbedingungen beachten.
09.12.2018 13:17 - modifié 09.12.2018 13:51
09.12.2018 13:17 - modifié 09.12.2018 13:51
Hallo, Du bist wenig aussagekräftig was den Fehler an der Kamera betrifft.
Die gesetzliche Lage ist so, dass im ersten Halbjahr uneingeschränkte gesetzliche Gewährleistung gilt, so dass in den ersten 6 Monaten angenommen wird, dass Fehler die auftreten schon beim Kauf vorhanden waren, und man Anspruch auf Nachbesserung (Reparatur oder neuwertiger Ersatz) hat; schlägt diese zweimal fehl, hat man das Recht auf Wandlung des Kaufvertrages.
Dieser Anspruch auf Nachbesserung und Wandlung besteht aber nur dann, wenn im Fehlerfall keine Beschädigung hervorgerufen durch unsachgemässe mechanische Belastung oder Fehlbehandlung besteht, die ursächlich für den Fehler ist.
Falls deine Kamera zum Beispiel mal runtergefallen ist, und der Aufprall zwar durch eine Kameratasche gedämpft wurde, so dass äussere Beschädigungen nicht sichtbar wurden, kann es doch durch die Erschütterung zu inneren Bauteilverschiebungen gekommen sein, die die Fehlfunktion(en) erklären würden. Diese sieht man erst nach Öffnen des Kameragehäuses. Oder evtl die Chipkarte verkehrt herum eingelegt wurde und den Slot beschädigte.
Ich nehme an ähnliche Umstände führten bei deiner Kamera auch zur Ablehnung des Gewährleistungsanspruches.
Dies muss aber der Verkäufer beweisen (u.a. durch Fotos); kann er das nicht schlüssig nachweisen, hast du Anspruch auf kostenlose Nachbesserung, ohne wenn und aber.
Erst nach einem halben Jahr ab Kaufdatum kehrt sich die Beweislast um, dann müsstest du beweisen, dass der Fehler konstruktionsbedingt ist bzw schon ab Kauf vorhanden war, und nicht an einer Fehlbehandlung deinerseits liegt.
Haben sie dir denn mit der Rep-Ablehnung und der Begründung auch Fotos mitgeschickt, die eine mechanische Einwirkung auf das Innenleben der Kamera belegen? Z.B. einen Sturz oder Bilder vom Chipkartenslot, die zeigen dass evtl. die Chipkarte verkehrt herum eingelegt und dadurch der Slot beschädigt wurde?
Schliesslich hat die Kamera ja etliche Monate anscheinend richtig funktioniert.
Allerdings gibt es gerade mit dem Erkennen von Chipkarten ( Micro-SD?) in letzter Zeit Schwierigkeiten; z.B. bei Tablets, in denen Chipkarten anfangs erkannt werden und dann out of the blue plötzlich nicht mehr.
Falls Du also ein reines Gewissen hast, dass Dir (oder deiner Umgebung) niemals die Kamera runtergefallen ist, oder Du nicht versucht hattest die Chipkarte verkehrt herum einzustecken, hast Du in einer Auseinandersetzung mit dem Medion-Service gute Karten, auch juristisch.
Ob sich das lohnt kann ich nicht beurteilen. Aber manchmal hilft der Brief eines Anwaltes an den Service mit Hinweis auf die oben geschilderten rechtlichen Umstände. Und das Schöne dabei ist, das bei ungerechtfertigter Ablehnung deines Rechtes auf kostenlose Nachbesserung oder Wandlung des Kaufvertrages der Service auch für die Anwaltskosten aufkommen müsste.
Gruss, daddle