am 22.08.2021 17:20
am 22.08.2021 17:20
Mittlerweile bin ich richtig sauer auf Medion:
Juli 2020 einen PC (Ausstellungsstück) gekauft.
Seit dem nur Probleme.
PC zeigt dauernd UEFI-Problem an, fährt erst nach rund 20-50 mal hoch und runterfahren richtig hoch.
Wieder zum Medion Fabrikverkauf, Abteilung Service unzählige Mal gefahren, dort vorgesprochen mit und ohne PC. Dort immer wieder weggeschickt worden, man kann nicht helfen & Garantieeinschickung durchgehend abgelehnt.
Durch Zufall dann dieses Jahr das Medion Serviceportal gefunden und dort nun mehrmals Garantieaufträge erstellt, mit dem Vermerk von Medion, man würde innerhalb 24 Stunden alle Unterlagen bekommen.
Nach 3 Tagen keine E-Mail, also angerufen, angeblich wurde die Seriennummer nicht übernommen (obwohl eingetragen), da wurde erneut ein Garantiefall eröffnet.
Versprechen vom Mitarbeiter, unverzüglich, jedoch innerhalb 24 Stunden die E-Mail zu bekommen.
Nichts erhalten.
E-Mails an Medion geschickt, den Fall geschildert und auf Grund von §439, 440 und weitere BGB die Androhung Rücktritt vom Kaufvertrag mitgeteilt, ggf. sogar über einen Anwalt einklagbar angedroht.
Seit dem mit Medion dauernd im Kontakt, aber eher "Ah, sie wollen einschicken? Schicken Sie uns die Auftragsnummer", dann wiederum Frage nach Kaufbeleg, dann wieder "einschicken, einschicken, einschicken".
Medion sehr direkt klar gestellt, durch inkompetentes Verhalten (dauernd wechselnde E-Mail-Partner, welche sich den Fall nicht durchlesen und einfach so E-Mails beantworten auf gut Glück), absichtliches verzögern des Garantiefalls und dem Grundverhalten (u.a. dass Essen grundsätzlich die Annahme seit 1 Jahr verweigert, obwohl Medion selber zugibt durch Corona gibt es hier keine Einschränkungen), teilen diese mir direkt indirekt mit, dass sie den PC nicht reparieren können oder gar wollen.
Entsprechend ist MEDION nachweislich unzuverlässig im Reparaturverhalten.
Zuletzt der Hinweis, dass man sowohl beruflich (selbstständig + Student) auf den PC angewiesen ist und seit dem Kauf nicht richtig nutzbar ist.
Seit dem ich Medion schon x-mal via E-Mail aufgefordert hab, bis einschließlich 13.07.2021 den PC zurückzunehmen, da ich den Rücktritt vom Kaufvertrag ausdrücklich erklärt habe, haben diese endlich sich am 12.07.2021 vergnügt (übrigens lächerlich) auf den Garantiefall (den ersten) mal zu reagieren und wieder zu schreiben "Klar, schick ein", erneut ohne DHL-Aufkleber o.ä.
Daraufhin habe ich erneut mitgeteilt, dass ein Rücktritt vom Kaufvertrag ausgesprochen wurde auf Grund geltender Rechte des Kunden und o.g. Modalität von Medion, bekam ich die Rückmeldung "WIR möchten FÜR UNS eine Reparatur".
Nein, definitiv nicht, nach solch einem inkompetentem Verhalten habe ich nach geltendes Recht Anrecht auf Rücktritt vom Kaufvertrag.
Seit dem 13.07.2021 hieß es dann, diese Angelegenheit ist an die Fachabteilung endlich mal abgegeben worden.
Seit dem warte ich auf Antwort.
Mehrmalige Nachfrage werden absichtlich unbeantwortet gelassen.
Aus diesem Grund sehe ich es bestätigt, dass Medion die Garantie- und Umtauschfrist absichtlich verstreichen lässt und sich um seine Kunden einen Dreck schert - wohl nachdem diese bezahlt haben.
Muss ich nun wirklich meinen Anwalt einschalten, mit den Kosten auf Medion umlagern, um endlich meine geltenden Rechte durchgesetzt zu bekommen?
Ich setze somit öffentlich Medion letztmalig die Frist bis morgen, den 23.08.2021 den Rücktritt vom Kaufvertrag anzuerkennen & diesen unverzüglich zurückzunehmen, gegen Rückzahlung des Kaufpreises!
NIE WIEDER MEDION!
am 22.08.2021 18:19
am 22.08.2021 18:19
Ich empfehle Dir dringend die Konsultation eines Rechtsanwaltes, um Dich über Deine Rechte aufzuklären.
Mir wirst Du bestimmt nicht glauben, dass beim Kaufrücktritt nach 1 Jahr (!) Nutzungsentschädigung an Medion zu zahlen ist.
Des weiteren wird Dir der Rechtsanwalt sicherlich erklären können, dass man seine eigenen Bemühungen möglichst beweissicher durchführen sollte und nach 6 Monaten Beweislastumkehr eingetreten ist und jetzt am Sonntag eine 24-Stunden-Frist in einem Hilfe-Forum eine nicht geeignete Möglichkeit der Fristsetzung an den Verkäufer darstellt.
Das Du erst sehr spät das Forum hier gefunden hast, ändert nichts an der rechtlichen Situation. Anscheinend hast Du direkt in Essen einen Ladenkauf getätigt.
Was konkret Du gekauft hast, verschweigst Du ja geflissentlich, ebenso die genauen zeitlichen Abläufe.
am 22.08.2021 20:31
am 22.08.2021 20:31
Ich habe deinen Einwand zwar gelesen, doch auf Grund dessen, dass Medion seit 1 Jahr grundsätzlich die Annahme des Garantiefalls verweigert, sowohl in Essen als auch Online, ist Medion nicht bereit, die Ware (ERAZER) zu reparieren, wie ich bereits mitgeteilt habe.
Auch ist eine "Nutzungsentschädigung" von 1 Jahr unrecht, denn der PC ist so nicht nutzbar und entsprechend steht dieser seit dem durchgehend ungenutzt in der Ecke - welches Medion nun auch schon mehrfach mitgeteilt wurde.
Zuletzt habe ich mich ausführlich mit meinen Rechten beschäftigt, als auch diese von Medion.
Diese besagen, dass z.B. bei einem Festplattenfehler oder gar Mainboard (welcher hier vorliegt) eine Beweisumkehrlast nicht vorliegt, denn diese Teile sind so verbaut, dass eine Änderung durch einen normalen Nutzer (ohne tiefgehende IT-Kenntnisse) nicht vorgenommen werden können/dürfen/sollen.
Entsprechend sehe ich deine Antwort, akzeptiere diese als "anerkannt", doch verweise ausdrücklich darauf, was die tatsächlichen Rechte besagen.
Auch habe ich mich bereits mit meinem Anwalt ausführlich über diesen Fall besprochen & dieser sieht den Fall genauso.
Es ist irrelevant, ob ich Medion online im Forum - an einem Sonntag - eine 1-Tages-Frist gebe, via E-Mail an einem Wochentag oder ähnlich.
Medion verweigert grundsätzlich Rechte, versichert Dinge, welche diese nicht einhalten.
Entsprechend ist eine Rücknahme bzw. Rücktritt vom Kaufvertrag auf Grund der sehr genau detailliert geschriebenen E-Mails an Medion direkt die einzige freie Lösung noch,
denn Nacherfüllungsrechte habe ich Medion mehr als 1 Jahr angeboten - diese wollten sie nicht erfüllen.
Austausch gegen ein funktionsfähiges Gerät - ohne Probleme - wurde auch nicht angeboten.
Erst als der Rücktritt vom Kaufvertrag ausgesprochen wurde & wir sehr eindringlich auf Medion zugehen mussten (u.a. Androhung der Klage) haben diese es für notwendig gehalten zu kommunizieren. Jedoch nach Medion-Verhalten, das besagt "Wir lesen den Verlauf nicht, wir schreiben E-Mail x (automatische E-Mails ohne Kausalzusammenhang auf meine Einreden), interessieren uns nicht für Käuferrechte und notfalls sitzen wir es aus, bis Garantie um ist"!
Ich könnte bei Medion einfach nur noch kotzen, nach solch einer Aktion!
Nicht umsonst wird Medion innerhalb Aldi inoffiziell als "Mülldion" kommuniziert (Originalaussage von Aldi-ITlern)!
am 23.08.2021 16:12
am 23.08.2021 16:12
Hallo @CHES und herzlich willkommen in der Community.
Ich habe Dir soeben aus datenschutzrechtlichen Gründen eine private Nachricht zukommen lassen.
Gruß
Burki
am 23.08.2021 16:33
am 23.08.2021 16:33
Hallo @CHES,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort auf meine private Nachricht.
Der Sachverhalt befindet sich nun in der Klärung.
Gruß
Burki
am 24.08.2021 12:40 - zuletzt bearbeitet am 24.08.2021 15:03 von Luke
am 24.08.2021 12:40 - zuletzt bearbeitet am 24.08.2021 15:03 von Luke
& Burkis Methode ist, jemanden besänftigen & weiter auf das nicht mehr vorhandene Recht der Reparatur zu bestehen!
Irgendwie wollen die bei Medion Käuferrechte absichtlich abschütteln, nicht umsonst bestehen diese. Juckt nur in diesem XXXXXXX Unternehmen keinen!
Hauptsache bezahlt & dann soll der Kunde bloss nicht bei Problemen sich melden!
Admin Edit:
Kraftausdruck gelöscht. Bitte die Nutzungsbedingungen beachten.
am 24.08.2021 14:38
am 24.08.2021 14:38
Hallo @CHES,
ich habe mir den Sachverhalt eben angesehen, kann hier aus datenschutzrechtlichen Gründen jedoch nur in allgemeiner Form darauf eingehen.
Erst einmal solltest du in derlei Postings den Typ deines Produktes nennen, also beispielsweise "MD 4711, MSN 10017007". Wie soll der Leser
sonst wissen, um welches Gerät es sich handelt?
Dann solltest du präzisieren, welche Leistungen du forderst. In der Überschrift ist von "Garantie & Umtausch" die Rede. Im Rahmen der freiwilligen
Herstellergarantie gibt es kein Umtauschrecht, dies wird nur im Rahmen des Fernabsatzes gewährt, also z.B. bei Online-Bestellungen bis 14 Tage
nach Kauf. Dies liegt hier jedoch nicht vor, da du das Gerät vor 13 Monaten im Factory Outlet erworben hast.
Im weiteren Verlauf beziehst du dich jedoch auf das BGB, also auf die Gesetzliche Gewährleistung... und somit nicht auf die Herstellergarantie.
Das ist nicht identisch, ich habe das hier einmal genauer ausgeführt. Lese es dir bitte einmal durch.
In Kurzform:
Der Verkäufer, in diesem Falle also wir, hat ein zweimaliges Nachbesserungsrecht. Eine Einsendung zur Überprüfung und ggf. Reparatur
deines Rechners wurde nachweislich angeboten. Wenn du diesem Angebot jedoch nicht nachkommst, können wir das Gerät nicht prüfen
und/oder reparieren. Wenn wir als Verkäufer keine Gelegenheit zur Nachbesserung eines Sachmangels erhalten, kannst du keine weiteren Ansprüche
aus der Gesetzlichen Gewährleistung stellen. That`s it.
Wenn du mir personenbezogene Daten zukommen lassen möchtest, sende mir bitte ein PN.
Gruß,
Luke
am 24.08.2021 15:00
am 24.08.2021 15:00
Ich berufe mich speziell mittlerweile auf Paragraph 439, 440 & weitere BGB, welche sich auf den Punkt "Rücktritt vom Kaufvertrag" spezialisieren!
Ich habe mehr als deutlich gemacht, dass Medion absichtlich die Garantie- und Umtauschfrist (vor allem diese) hat verstreichen lassen, durch das Verhalten der Mitarbeiter in Essen.
Ich habe mehr als deutlich gemacht, dass kein Umtausch oder Reparatur mehr gewünscht ist, durch
1. Inkompetentes Verhalten Gesamtmedion (man beachte die Vielzahl an E-Mails)
2. Absichtliche vorsätzliche Verlängerung der Bearbeitungszeit, durch nichtzusenden von Etiketten etc.
3. Das Verhalten in Essen-Kray u.a. das der Pc jetzt 1 Jahr in der Ecke stehen muss, bis sich da jemand mal bemüht.
4. Vertrauensverlust in Medion
5. Medion mir indirekt durch dieses Verhalten kommuniziert hat, dass eine Reparatur von seitens Medion weder gewünscht, noch machbar ist.
6. Bisher auch kein Austausch angeboten wurde (nichtmals nach Kaufrücktritt, von dem ich auch nicht mehr abweiche
7. Medion sich inkompetent im Reparaturverhalten erwiesen hat (dazu gehört auch Annahmeverzug bzw Lieferverzug bei Etiketten zusenden etc.).
Medion & auch die, die hier so großkotzig antworten vom Widerrufsrecht, "nach 13 Monaten" etc, sollten sich ausführlich mit dem Punkt Kaufrücktritt auf Grund von Defekt beschäftigen.
Sämtliche Paragraphen & Infos sind auch für Laien sehr verständlich online gestellt & beschrieben!
Vom Rücktritt vom Kaufvertrag (auch nach 13 Monaten nach Erfüllung der o.g. Punktrn möglich) rücke ich somit definitiv nicht ab.
Auch hat Medion durch Rücktritt vom Kaufvertrag kein Anrecht mehr auf Reparaturwunsch/Austauschwunsch. Dieses erlischt mit der Aussprache des Kaufrücktrittes.
Die Überschrift ist zudem weder irreführend noch indirekt missverständlich, denn dies ist vor allem ein Erfahrungsbericht & zur Durchsetzung meiner Rechte ggü. Medion!
Es reicht, Medion kotzt mich nur noch an.
Nehmt endlich euren Schrott zurück & gebt mir mein Geld wieder.
24.08.2021 15:16 - bearbeitet 24.08.2021 15:17
24.08.2021 15:16 - bearbeitet 24.08.2021 15:17
Hallo @CHES,
ich darf hier keine Rechtsberatung vornehmen, aber in §440 BGB steht genau das drin, was ich dir in meinem ersten Posting geschrieben habe, Zitat:
"Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen."
Dem Verkäufer muss demzufolge natürlich auch Gegelegenheit zur Nachbesserung gegeben werden. Ich schlage daher erneut vor, dass du dein Gerät
zur Überprüfung einsendest oder in unserem Outlet Center in Kray abgibst.
Falls du weiterhin auf deinen Forderungen in der geschilderten Form bestehst, rate ich dazu, ggf. bei einem Rechtsanwalt deines Vertrauens
eine zweite Meinung einzuholen.
Gruß,
Luke
am 24.08.2021 15:24
am 24.08.2021 15:24
Seid ihr einfach nur blöd, oder wollt ihr absichtlich Kunden weiter verärgern?
Im BGB steht auch ganz klar definiert, dass bei solchen Fällen die Nachbesserung wegfällt, da o.g. Punkte mehr als erfüllt sind.
Da hat es nichts mit Rechtsberatung oder ähnliches zu tun.
Dafür habe ich meinen Anwalt, welcher diesen Fall genauso sieht - zur Rechtsberatung hin 😉
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag darf erfolgen, wenn die Nachbesserung fehlschlägt oder diese absichtlich schuldhaft verzögert wird. Zudem wenn der Hersteller die Ware nicht annimmt (wie mehrfach in Kray passiert, also kommt mir nicht dauernd dumm damit 😉 ) oder erklärt, die Repatatur nicht durchführen zu können (ebenfalls in Kray passiert!)
Zudem wenn das Vertrauensverhältnis enorm zerrüttet ist oder der Hersteller sich im Reparaturverhalten als inkompetent erweist.
Glückwunsch, alle Punkte habt ihr erfolgreich erfüllt - somit Rücktritt vom Kaufvertrag!!!
Keine Diskussion, bestätigt dies endlich & geht nicht mit irgend einem dummen Geschwafel aufn Sack um euch herauszureden! Denn genau das tut ihr!