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Frust beim ERAZER Hunter X20 (MD 34685)

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Elvis
Trainee
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Frust beim ERAZER Hunter X20 (MD 34685)

Irgendwie frustriert mich der Kauf des oben genannten PCs über Aldi (Medion). Bisher hatte ich immer Medion Desktop PCs. 

 

1. Das Motherboard enthält ein veraltetes Medion Bios. Das es sich beim Motherboard um eine OEM Version handelt wurde im Angebot nicht angegeben und bei diesem hohen Preis nicht zu erwarten. Unter Windows 11 gibt es laut MSI Probleme, weshalb ein Bios-Update verfügbar ist, was sich aber nicht Installieren lässt, da Medion eine OEM Version verbaut hat. Unter Recovery habt ihr sogar einen Link gesetzt, der zur MSI Seite und deren Download Bereich führt. Das Bios UPDATE zu Windows 11 ist vom 13.09.21, euer installiertes Bios vom Juni, der PC wurde am 30.09. von euch eingerichtet und nach der ersten Woche im Oktober versendet. Warum wählt man kein Mainboard, dass unter Windows 11 ohne Probleme läuft?

Ich hoffe, dass es sich nicht bei der Grafikkarte auch um eine OEM oder reduzierte Version handelt. 

 

2. Lüfter des Gehäuses wird gefühlt immer Lauter, auch bei wenig Last (Schreiben dieser Nachricht), was eventuell auf den oberen Punkt zurückzuführen ist.

 

3. MSI Center lässt sich, wahrscheinlich wegen dem oberen Punkt nicht einstellen. Man kann keine Tools installieren.  Mystic Light wird nicht angezeigt. Gemäß der MSI Community wäre die Voraussetzung das aktuelle Bios (siehe oben). 

 

4. Gelegentlich kommt es beim Testen z.B.  durch ein Spiel zu abstürzen . Und unter Windows z.B. surfen im Internet, Word, Excel, Power Point sehr träge. Auch hier könnte das Bios und die Windows 11 Kompatibilität des Mainboards eine Rolle spielen.

 

5. Der Arbeitsspeicher (3200 MHZ) wurde nur mit 2400 Mhz installiert, da es scheinbar beim veralteten und installierten Bios nicht mit 3200 Mhz funktioniert.

 

6. Der PC ließ sich nicht über die Medion Webseite registrieren, da die Seriennummer falsch wäre. Die Seriennummer findet sich nicht auf dem Gerät oder Karton. Diese musste ich über die Eingabeaufforderung auslesen.

Über fehlende Codes zu vorher beworbenen Spiele bzw. Xbox Game Pass oder die langsame SSD kann ich drüber wegsehen. Eventuell ergänze ich irgendwann die SSD durch eine weitere. 

 

Aber wird es regelmäßig überhaupt Updates zum Aldi Erazer X20 von Medion geben? Die Seite dazu MEDION Service ist leer und trotz Windows 11 wird auf Windows 10 hingewiesen.

 

Für mich stellt sich nun die Entscheidung, ob ich das Gerät behalte oder zurücksende.  Den Aufwand würde ich gerne vermeiden und hoffe auf eine "positive" und hilfreiche Reaktion des Medion Kundenservices. 

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RIPieces
Contributor
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@Andi (erwähne dich hier immer wieder, da du ja bekanntlich als Mitarbeiter in Kontakt zur untersuchenden Abteilung stehst, auch wenn du mir nie antwortest...)

 

Witzig finde ich, dass nun scheinbar zufällig nach meinem letzten Post alle Geräte mit dem MSI Z490 aus dem Programm genommen wurden:

https://www.medion.com/de/shop/p/high-end-gaming-pcs-medion-erazer-hunter-x20-intel-core-i9-11900k-w... 

https://www.medion.com/de/shop/p/high-end-gaming-pcs-medion-erazer-hunter-x20-intel-core-i9-11900kf-... 

https://www.medion.com/de/shop/p/high-end-gaming-pcs-medion-erazer-enforcer-x10-intel-core-i9-10900k... 

 

Naja bei mir finden die BSOD´s weiterhin fleißig statt. Nun nich mal mehr nur aus Volllast heraus.

Eben einer kurz nach Start des PC´s und eines Spiels und während des Browsens hier im Forum...

 

Bin gespannt wie die letzte Woche vor Ablauf der Rückgabefrist von Aldi verläuft...

Balthazaar
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So, da auch bei mir so langsam die 60 Tage Rückgabe von ALDI für den ERAZAR Hunter X20 (MD 34685) abläuft und bei mir ebenso genannte Probleme auftreten (wahlloses Neustarten, grundloses hochtreiben aller Kerntemperaturen auf bis zu 100°C), würde ich doch gerne einmal erfragen, ob MEDION denn nun eine adäquate und hilfreiche Lösung hat, oder MEDION eine Empfehlung zur Rückgabe des Geräts ausspricht?

daddle
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@Balthazaar 

 

Lies mal in diesemPost zu deinem X20 Problem:

 

--> https://community.medion.com/t5/ERAZER-Gaming/Medion-Erazer-Hunter-X20/m-p/126530/highlight/true#M99...

 

Vielleicht hast Du ja mit der Rückgabe noch ein paar Tage Zeit, und wird bald das Retail Bios offiziell freigegeben und zum Download bereit gestellt.

 

Gruss, daddle

Balthazaar
Apprentice
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Ich danke dir für die Antwort und den Hinweis. Mir ist auch eben eingefallen, dass es ja ein bekanntes Problem ist und somit eh in die gesetzliche Gewehrleistung hineinfällt. Rückgaberecht daher 6 Monate 😄

daddle
Superuser
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@Balthazaar 

 

Nicht so ganz. Zur Erfüllung der Voraussetzungen um eine Wandlung des Kaufvertrages zu bewirken, muss dein Gerät bereits zweimal zur Nachbesserung beim Verkäufer  gewesen sein, und der Fehler dann trotzdem weiter besteht. Und das ist dann eine Frage des Beweises.

Den man sicher zum Teil über die vielen Meldungen hier zu den gleichen Fehlerbildern entnehmen kann.

 

Gruss, daddle

Balthazaar
Apprentice
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Das ist aber wiederum auch nicht ganz korrekt, da der Käufer als erstes die Wahl zwischen Neuerbringen der Leistung (Neuware) oder Nacherfüllung (Reparatur) hat, so sagt es zumindest das BGB.

Die Beweispflicht, dass der Mangel bereits vor Kauf bestand, wird erst nach 6 Monaten auf den Käufer übertragen (Beweislastumkehr) und das wäre in diesem Falle recht einfach, da sehr viele Nutzer des Forums diese Mängel aufzeigen und dokumentieren. Aber das schriebst du ja bereits 🙂

daddle
Superuser
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@Balthazaar 

 

Das würde ja das Recht des Händlers, erst die Nachbeserung zweimal vornehmen zu können, ad absurdum führen.Verwechelst du das nicht mit Regeln zum  Kauf im Internet?

 

Gruss, daddle

Balthazaar
Apprentice
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So sagt es zumindest § 323 BGB.

Wobei mir definitiv ein funktionierender PC lieber wäre, als ein Rücktritt vom KV.

daddle
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@Balthazaar 

 


@Balthazaar  schrieb:

So sagt es zumindest § 323 BGB.


Eine evasive Antwort, das den Widerspruch nicht aufgreift. Bist du juristisch vorbelastet?

 


@Balthazaar  schrieb:

Wobei mir definitiv ein funktionierender PC lieber wäre, als ein Rücktritt vom KV.


Ja, allen ´betroffenen User sicher auch.

 

Gruss, daddle

Balthazaar
Apprentice
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Ich finde die Antwort noch nicht einmal ausweichend. Man muss den Widerspruch ja nicht zwingend aufgreifen, wenn die passende Gesetzeslage es eindeutig beschreibt.

Wobei man der Fairness sagen muss, welche Gesetzeslage ist schon eindeutig. Hier wäre es Thema Fristsetzung als Beispiel.

 

Definitiv bin ich kein Jurist, aber beruflich habe ich es schon mit dem ein oder anderem Gesetz bezüglich Handel/ Mangel/ Reklamation etc zu tun. Was nicht bedeutet das ich fehlerfrei bin 🙂

Nur um Missverständnisse aus dem Weg zu räumen, das soll kein Angriff meinerseits sein 🙂

 

Btw, die Art der Nacherfüllung, die dem Verkäufer das Recht auf zweimalig Nachbesserung gab, ist seit fast 20 Jahren nicht mehr aktuell.



 

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