Ich habe ebenfalls das Problem mit den Haarrissen an einem Medion Convertible. Ich habe das E3216 im September 2017 mit 3 Jahren Garantie bei Aldi Süd erworben. Nach eignen Monaten sind mir eben auch diese Haarrisse aufgefallen. Ich habe das Gerät ebenfalls immer sehr pfleglich behandelt und es hat bei mir nie große Einwirkung von außen erfahren. Ich bin der einzige Nutzer des Gerätes, deshalb kann ich einen Sturz oder äußere Einwirkung hundertprozentig ausschließen! Ich habe diesen Beitrag hier gelesen uns mich auch an den Medion „Service“ mit den Informationen gewandt. Darauf verwiesen dass laut Internetforen mehrere Benutzer dieser Geräte Probleme mit den Haarrissen haben. Zu dem teilte ich mit, dass ich mir 2018 ebenfalls ein weiteres Medion Laptop zugelegt habe. Als Antwort bekam ich eben auch, dass das Gerät unsachgemäß benutzt worden wäre, und da es sich um einen Schaden mechanischer Art handeln würde, könnten Sie da nichts machen und ihrer Erfahrung nach würde sich eine kostenpflichtige Reparatur auch nicht lohnen. Dafür aber hätten ein ganz tolles Angebot für ein neues Gerät für mich. Und als Mega-Vorteil werden die 24 Monate Garantie angepriesen. *lol* Was für eine Frechheit!! Ich habe doch noch eines zuletzt gekauft! Ließt da überhaupt jemand richtig das Anliegen der Kunden!? Ich habe noch einmal darauf hingewiesen, dass es sich aufgrund der Häufigkeit um einen Materialfehler handeln muss. So ein Gerät sollte schließlich drehbar sein, wenn es diese Funktion anbietet, ohne dass das Gehäuse Risse bekommt. Und außerdem beinhalten die Allgemeinen Garantiebedingungen folgendes: Allgemeines ... Die Garantie bezieht sich auf Material- und Produktionsschäden aller Art, die bei normaler Verwendung auftreten können... Aber physische Schäden würde Medion ausschließen. Dann frage ich ich an der Stelle, ob das Convertible zum aufklappen, geschweige denn zum 360° drehen überhaupt gedacht ist!? Zuletzt wurde mir dann geantwortet dass die Prüfung der Angelegenheit zweifelsfrei ergeben hätte dass es auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sei und man wolle im Sinne der Gleichbehandlung aller Kunden keine Sonderbehandlung anbieten. Auf meine Nachfrage wie genau Medion zu dem Ergebnis gekommen ist, ohne das Gerät untersucht zu haben, bekam ich nie eine Antwort! Für mich sieht es so aus, dass Medion seine Kunden alle gleich behandelt. Nämlich diesen direkt eine unsachgemäche Behandlung vorwirft, ohne wirklich darüber nachzudenken, ob es nicht doch sein könnte dass das Material nicht wirklich für diese Corvertible stabil genug ist. Mir bleibt es auch nur noch zu Klagen oder zu Aldi Süd zu gehen und denen schildern wie „qualitativ hochwertig“ so ein Medion Produkt ist und auf Rückgabe plädieren. Wobei...braucht man neuerdings für eine Musterfeststellungsklage nicht nur 10 Geschädigte? Die bekommen wir sicher zusammen. 😉
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