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Kukkatto
Apprentice
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Garantieverweigerung wegen angeblichem Fremdeingriff infolge Abfallen der Gummifüße und anderer SSD

Wenn ich auf meinem E4271 (30030606) aus diesem Thread (bei dem damals die Tastatur ausgetauscht worden war – und für das mir Interdiscount im Rahmen der damaligen Garntiereparatur angeboten hatte, die Garantie auf 4 Jahre auszuweiten, wofür ich nochmal etwas über einen Fünftel des Neupreises hinblätterte) schnell geschrieben hatte, fehlten immer wiedermal ein paar einzelne Buchstaben. Zudem hatte sich der untere Teil gehörig aufgebläht, was klarerweise auf die Batterie zurückzuführen war. Um vor weiterem Schaden zu bewahren, hatte ich die Batterie herausgenommen (die ist nur eingeschraubt – die Batterielaschen mit den Löchern für die Befestigungsschrauben waren teilweise abgebrochen – das waren sie aber auch schon bei der früheren Garantiereparatur). Bei der ersten Reparatur hatte ich keine SSD eingebaut gehabt (ist eine M.2 2280 SATA), da ich von Anfang an die originale 128GB durch eine 1TB ausgetauscht hatte und dort meine Daten drauf sind und die Originale anderweitig eingesetzt wird). Nach der Reparatur wurde ich angewiesen, künftig jeweils eine SSD drin zu lassen, sollte es wieder eine Reparatur geben – explizit wurde darauf hingewiesen, daß er keine Rolle spiele, was das für eine sei. Somit war also klar: Batterie MUSS ZWINGEND ersetzt werden; und Tastatur müßte noch unter Garantie sein. Etwas anderes gab es bei dem Gerät direkt nicht zu bemängeln – außer daß auf der Rückseite zwei der vier Gummifüße nicht mehr dran waren (Füße sind noch vorhanden, aber ohne Klebstoff – die Füße wurden nicht mitgeschickt) und die beiden Display-Distanzhalter (das sind zwei längliche Gummifüßchen) auch nicht mehr drin sind. Bei der damaligen Garantiereparatur fehlte noch eine der beiden SSD-Klappen-Schrauben – da wurde von der Reparaturabteilung dann eine mit einem leicht anderen Kopf eingesetzt. Also fragte ich bei Interdiscount an, wie vorgehen – und die wiesen darauf hin, daß wohl Batterie nicht mehr unter Garantie sein dürfte. Ich fragte explizit nach einer neuen Batterie –die Antwort war: gibt's nicht einzeln – ich müsse das Gerät einschicken. Also Gerät mit Batterie abgegeben (diese war derart aufgebläht, daß sie kaum mehr wieder einbaubar war). Zurück kam ein Kostenvoranschlag mit der Bemerkung: Fremdeingriff – aufgrund der anderen SSD (=Fremdeingriff – obwohl dazu das Gehäuse gar nicht geöffnet werden muß – dazu ist ja die von außen zugängliche Klappe) werde jegliche Garantie abgelehnt; nach Beanstandung des KV wurden Photos beigelegt, auf denen zwei abgefallene Füße und die andere SSD gezeigt wurde – beides hat mit dem beanstandeten Fehler und dem möglichen Garantiefall der Tastatur rein gar nichts zu tun. Die Höhe des KVs betrug über 95% des Neupreises. Zudem sei ein Austausch nur der Batterie nicht möglich – es sei insbesondere nicht möglich, ohne die Gesamtreparatur (von über 95% des Neupreises) nur die Batterie auszutauschen – explizit auch nicht bei separater Bezahlung (also neue Batterie ohne Garantieanspruch zum entsprechendne Austauschpreis nur für die Batterie). Jegliche Diskussion wurde abgewürgt – und für die Ablehnung des KV (und Rückgabe des Geräts im ist-Zustand) wurde ein Drittel des Neupreises verlangt. Abgefallene Gummifüße sind rein auf äußerliche Gehäusenutzung zurückzuführen und stehen mit den Bemängelungen in keinerlei Zusammenhang.

 

Wer verweigert hier seine Verantwortung? Interdiscount (als Verkäufer), Medion CH (als Dienstleister), oder Medion (als Mutterhaus)?

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