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LG x screen akku defekt... quittung nicht mehr da was nun ?

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Mokka
Newcomer
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LG x screen akku defekt... quittung nicht mehr da was nun ?

Grüße,

 

hab am 23.0816 bei Aldi Nord das lg x screen smartphone gekauft und war sehr zufrieden. Nun habe ich einen schwarzen Bildschirm mit Batterie und Fragezeichen, was wohl auf einen Akku Defekt hindeutet. Medion will laut Hotline da aber nicht helfen, da ich die quittung brauche , die ich aber wohl verloren habe. Die medion Garantiekarte mit der Typbezeichnung hilft mir da nix sagen die.... Hat jemand einen Rat oder XXXX XXXXX XXXXX XXXXXXX XXXX XXXXX XXXX ? ...

Danke schon mal an alle die vllt einen Tip haben oder helfen können

 
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daddle
Superuser
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@Mokka

 

Alles ist nicht verloren. Bei seiner freiwilligen Garantie-Zusage über drei Jahre bei Einkauf über Aldi kann Medion die Quittung fordern, nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung. 

Aber hier geht es erst einmal um die gesetzliche Gewährleistung, für die der Verkäufer, also Aldi zuständig ist. Und sich davon auch nicht unter Hinweis auf die von Medion gegebene 3 Jahres-Garantie freisprechen kann.

(Auch wenn es praktikabler ist es so zu handhaben, dass Medion der erste Ansprechpartner ist)

 

Du brauchst wenn es hart auf hart kommt keinen schriftlichen Kaufbeleg, wenn du nachweisen kannst, dass du das Gerät zu dem angegebenem Zeitpunkt bei Aldi erworben hast, z.B über die Aussage von Freund/in oder des (Ehe-)Partners; gut wäre noch ein zusätzlicher Bank-Beleg über die Abbuchung an Aldi, falls du übers Giro-Konto bezahlt hast. Am besten wäre es dann, die Transaktion hat den Wert des Kaufpreises des Artikels.

Die Original-Verpackung würde ausserdem die Glaubwürdigkeit deiner Aussagen auch enorm erhöhen!

 

Ausserdem sind bei Aldi-Phones auf der Verpackung Aktionsdatum und andere Nummern vermerkt, die ja eindeutig belegen, dass sich das Gerät innerhalb des ersten halben Jahres nach Kauf befinden müsste. Es sei denn du hast ein Restexemplar vom vorigem Jahr erworben; aber da würde die Aussage des Partners und/  oder der Bankbeleg greifen können und so das Erwerbsdatum vor Ablauf des ersten halben Jahres belegen können. 

 

Ich würde also vertrauensvoll mit dem Filialleiter unter Vorbringen und Vorlage der indirekten Beweise und Argumente sprechen, dann muss er das nach Gesetzeslage akzeptieren.

 

Solange es kein unrechtmässig erworbenes Teil ist, dass dir irgendwie zugeflogen ist! Lachender Smiley

 

Gruss, dadddle

 

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