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Frust beim ERAZER Hunter X20 (MD 34685)

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Elvis
Trainee
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Frust beim ERAZER Hunter X20 (MD 34685)

Irgendwie frustriert mich der Kauf des oben genannten PCs über Aldi (Medion). Bisher hatte ich immer Medion Desktop PCs. 

 

1. Das Motherboard enthält ein veraltetes Medion Bios. Das es sich beim Motherboard um eine OEM Version handelt wurde im Angebot nicht angegeben und bei diesem hohen Preis nicht zu erwarten. Unter Windows 11 gibt es laut MSI Probleme, weshalb ein Bios-Update verfügbar ist, was sich aber nicht Installieren lässt, da Medion eine OEM Version verbaut hat. Unter Recovery habt ihr sogar einen Link gesetzt, der zur MSI Seite und deren Download Bereich führt. Das Bios UPDATE zu Windows 11 ist vom 13.09.21, euer installiertes Bios vom Juni, der PC wurde am 30.09. von euch eingerichtet und nach der ersten Woche im Oktober versendet. Warum wählt man kein Mainboard, dass unter Windows 11 ohne Probleme läuft?

Ich hoffe, dass es sich nicht bei der Grafikkarte auch um eine OEM oder reduzierte Version handelt. 

 

2. Lüfter des Gehäuses wird gefühlt immer Lauter, auch bei wenig Last (Schreiben dieser Nachricht), was eventuell auf den oberen Punkt zurückzuführen ist.

 

3. MSI Center lässt sich, wahrscheinlich wegen dem oberen Punkt nicht einstellen. Man kann keine Tools installieren.  Mystic Light wird nicht angezeigt. Gemäß der MSI Community wäre die Voraussetzung das aktuelle Bios (siehe oben). 

 

4. Gelegentlich kommt es beim Testen z.B.  durch ein Spiel zu abstürzen . Und unter Windows z.B. surfen im Internet, Word, Excel, Power Point sehr träge. Auch hier könnte das Bios und die Windows 11 Kompatibilität des Mainboards eine Rolle spielen.

 

5. Der Arbeitsspeicher (3200 MHZ) wurde nur mit 2400 Mhz installiert, da es scheinbar beim veralteten und installierten Bios nicht mit 3200 Mhz funktioniert.

 

6. Der PC ließ sich nicht über die Medion Webseite registrieren, da die Seriennummer falsch wäre. Die Seriennummer findet sich nicht auf dem Gerät oder Karton. Diese musste ich über die Eingabeaufforderung auslesen.

Über fehlende Codes zu vorher beworbenen Spiele bzw. Xbox Game Pass oder die langsame SSD kann ich drüber wegsehen. Eventuell ergänze ich irgendwann die SSD durch eine weitere. 

 

Aber wird es regelmäßig überhaupt Updates zum Aldi Erazer X20 von Medion geben? Die Seite dazu MEDION Service ist leer und trotz Windows 11 wird auf Windows 10 hingewiesen.

 

Für mich stellt sich nun die Entscheidung, ob ich das Gerät behalte oder zurücksende.  Den Aufwand würde ich gerne vermeiden und hoffe auf eine "positive" und hilfreiche Reaktion des Medion Kundenservices. 

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daddle
Superuser
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@Balthazaar 

 

Es ist alles easy.

@Balthazaar schrieb:

Btw, die Art der Nacherfüllung, die dem Verkäufer das Recht auf zweimalig Nachbesserung gab, ist seit fast 20 Jahren nicht mehr aktuell.

Da liegst du wohl mit deiner Meinung daneben. 

 

Dann sag mir doch wie Du die Gesetzeslage siehst. Da reicht ein Hinweis auf  §323 BGB nicht aus. Allerdings ist das Recht auf zweimalige Nachbesserung natürlich nur dann sinnvoll, wenn es nicht von Anfang an den beabsichtigtem Zweck konterkarieren würde.

Z.B  ein neues Auto, dass auf dem Weg zum Kunden vom  Transporter fiel, wird man nicht in den vorherigen Neu-Zustand zurückversetzen können, Da käme die Nacherfüllung des Vertrages durch Neulieferung sofort in Frage.

Aber egal, bei PCs lässt sich ja alles nach Art eine Baukastens ersetzen, da greifen bei HW-Fehlern klare einfache Regeln.

 

Gruss, daddle

 

Edit: Schwierig ist allerdings die Abgrenzung zu durch Software verursachte Fehler.

 

 

getnichgibsnich
Scientist
Bericht 122 van 228
3.568 Weergaven
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Hallo @Balthazaar ,

 


@Balthazaar  schrieb:

Btw, die Art der Nacherfüllung, die dem Verkäufer das Recht auf zweimalig Nachbesserung gab, ist seit fast 20 Jahren nicht mehr aktuell.


Dieser Satz hatte mich sehr verwundert, denn hier und da hatte ich mich schon für das Verbraucherrecht interessiert. Auf dem Gebiet der Rechtsprechung muss man schon unterscheiden zwischen einer vereinfachten Darstellung von Sachverhalten und komplizierteren Fällen, in denen ein Richter in seinem Urteil von den vermeintlich pauschalen Regeln abgewichen ist.


Als erstes habe ich bei der Verbraucherzentrale gesucht und diesen Beitrag vom 19.08.2020 gefunden. Dort findet sich der Satz "Den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten können Kunden in der Regel erst, wenn die Reparatur zweimal scheitert oder die Ersatzlieferung fehlschlägt". Die Unterstreichung habe ich vorgenommen, weil 'in der Regel' eben heißt: es gibt Ausnahmen, die davon abweichen.

 

Dies mag in den Bereich der ' vereinfachten Darstellung von Sachverhalten' fallen, aber ich setze bei der Verbraucherzentrale eine gewisse Praxisnähe voraus. Deshalb hat der Satz für mich eine Gültigkeit. Dass es auch den Bereich der komplizierteren Fälle gibt, zeigt der link 'Wie viele Nachbesserungsversuche?'. Wem das zu viel zum lesen ist, empfehle ich den letzten Absatz. Dort findet sich der Satz 'Die immer noch weit verbreitete Meinung, dass zwei oder sogar drei Mängelbeseitigungsaufforderungen erforderlich und entsprechend viele Mängelbeseitigungsversuche möglich sind, ist falsch'. Wolltest Du auf diesen Umstand hinweisen ? Denn der Satz 'Diese sogenannte Ablehnungsandrohung, die nach der VOB/B nie notwendig war, ist aufgrund der Änderung des BGB seit dem 01.01.2002 nicht mehr erforderlich' bringt mich mit etwas Rechnerei auf die 'fast 20 Jahre'.


Wer mehr erfahren möchte, kann auch den Artikel '  OLG Frankfurt a.M.: Rücktritt wegen Sachmangels nur nach zweitem fehlgeschlagenen Nachbesserungsvers...erschienen am 18. February 2020  lesen. Das Wort 'Nachbesserung' kommt 33 mal darin vor - das Wort 'Nacherfüllung' 13 mal.

 

Du magst ja nicht Unrecht haben. Aber ich würde mich in strittigen Fällen, die nicht in fachliche Hände gegeben werden, eher an der Denkweise der Verbraucherzentrale orientieren.

 

Gruss Jan

Balthazaar
Apprentice
Bericht 123 van 228
3.507 Weergaven
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@daddle 

Ob ein Mangel von einer Software verursacht wird oder nicht, spielt keine große Rolle. Des Weiteren unterliegen Autos einer erweiterten Regelung bei Kaufverträgen, dies gilt nur als Beispiel auch bei Immobilien.

 

@getnichgibsnich 

Irgendwie verstehe ich nicht genau was du mir sagen möchtest. Ist nicht böse gemeint, ich konnte es nur nicht heraus lesen.

 

Grundsätzlich würde ich in strittigen Fragen ohnehin an einen fachspezifischen Profi, wie einen Anwalt wenden. An Verbraucherzentralen kann man sich gut orientieren, das stimmt. Jedoch sind sie weder rechtsprechendes, noch gesetzgebendes Organ (obwohl ich ihnen mehr Mitspracherecht wünsche) und auch Urteile eines Richters haben keine Allgemeingültigkeit, sondern sind Einzelfallentscheidungen. D.h., dass du mit exakt dem gleichen Fall, bei einem anderem Gericht, einem anderem Richter eben auch ein anderes Urteil herhalten kannst. Die Frage der Wahrscheinlichkeit ist jedoch eine andere.

Jedoch muss sich jeder Richter an geltende Gesetze halten und es obliegt ihm diese zu interpretieren. So besagt der §439 BGB ganz klar, dass der Käufer das Wahlrecht der Nacherfüllung besitzt. Hierbei kann er sich zwischen der Beseitigung des Mangels (z.B. Reparatur) oder der Lieferung einer mangelfreien Sache (z.B. Neuware). Erst wenn der Aufwand der vom Kunden gewünschten Nacherfüllung unverhältnismäßig hoch ist (z.B. Reparatur teuer als Lieferung einer Neuware/ Lieferung der Neuware teuer als Reparatur), kann der Verkäufer das Wahlmodel verweigern.

Hierbei sollte erwähnt sein, dass der Verkäufer ebenfalls für alle erforderlichen Kosten/ Aufwendungen zur Nacherfüllung tragen muss. Das beinhaltet u.a. Transport, Verpackungen und Arbeitszeit. Verkäufer versuchen dies natürlich zu verhindern und den Geschädigten in "für den Verkäufer angenehme Bahnen" zu lenken.

 

Praxisbeispiele:

Du kaufst einen Topf in einer ALDI Filiale und stellst nach dem Auspacken Zuhause fest, dass der Glasdeckel kaputt ist. Hier hast du schon das Recht auf Nacherfüllung, sprich Reparatur (funktionsfähiger Deckel) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Topf mit funktionsfähigem Deckel). Eine Reparatur kann hier durch den Verkäufer abgelehnt werden, da sie unverhältnismäßig wäre und somit würde es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Neulieferung kommen.

Nun ist ALDI verpflichtet, auch die Abholung des defekten Artikels bei dir zu veranlassen. Leider wirst du auf den Kassenzetteln keine Telefonnummer einer ALDI Filiale finden. Das würde dazu führen, dass der Großteil der Verbraucher wieder in die Filiale fährt, um dort den Artikel zu reklamieren. Somit hat das Unternehmen ganz geschickt und legal einen Teil des Gesetzes ausgehebelt, da der Kunde selbstständig in die Filiale gefahren ist und Kosten wie den Transport übernommen hat. Ohne vorherige Absprache mit dem Schuldner, ist hier im Regelfall keine Nachforderung möglich. Du bekommst am Ende zwar entweder einen neuen Artikel bzw dein Geld zurück, hast aber definitiv einen Verlust erziehlt.

 

Es gibt aber auch jede Menge Positivbeispiele. Nach Rücksprache z.B. 0,30€ pro gefahrenem Kilometer, Gutscheine usw.

Man darf sich nur nicht von seinem Recht abbringen lassen und vor allem muss man es kennen.

 

Traurig ist nur, das gerade verbraucherfreundliche Vereinigungen wie z.B. die Verbraucherzentralen meines Erachtens hier zu wenig informieren. Verstehe mich nicht falsch, ich finde Verbraucherzentralen wichtig, jedoch müssen sie auch ihre Arbeit machen. Wäre dies der Fall, würde man auf der Seite der Verbraucherzentrale die im Juni 2021 vom Bundestag beschlossenen Änderungen des Gewährleistungsrechts finden. Dieses tritt ab dem 01.01.2022 in Kraft und erweitert die bisher nach 6 Monaten in Kraft tretende Beweislastumkehr auf 12 Monate! Das ist eine erhebliche Verbesserung des Verbraucherrechts und zwar für den Verbraucher 🙂

 

Ach es sollte noch erwähnt sein, das dies keine Rechtsberatung, sondern nur Informationen sind. Fehler nicht ausgeschlossen.

daddle
Superuser
Bericht 124 van 228
3.491 Weergaven
Bericht 124 van 228
3.491 Weergaven

@Balthazaar 

 


@Balthazaar  schrieb:

Ob ein Mangel von einer Software verursacht wird oder nicht, spielt keine große Rolle. Des Weiteren unterliegen Autos einer erweiterten Regelung bei Kaufverträgen, dies gilt nur als Beispiel auch bei Immobilien.

Natürlich ist es ein Unterschied ob ein Softwarefehler durch einen von Microsoft geliefertes Update verursacht wird, oder ob es ein HW-Fehler ist. Lies mal die Kauf- und Garantiebestimmungen 

 

Ich habe aber keine Lust dein etwas verqueres Verständnis von irgendwelchen Garantie -und Gewährleistungsrechten von PC,  Auto- oder Immoibilienkäufen mit dir zu diskutieren. Das ist hier sowieso absolut off Topic.

 

Mein Beislpiel des Autosturzes vom Transporter sollte den Unterschied zwischen der Unmöglichkeit einer Nachbesserung um den Neu- und Funktionszustand wiederherzustellen aufzeigen, im Gegensatz  zu einem RAM oder Mainboarddefekt,  sodass beim Auto von vornherein nur eine Neulieferung in Frage kommt. Das war ja deine Behauptung, man könne im Fehlerfall alternativ zur zweimaligen Nachbesserungsnmöglichkeit auch direkt eine Neulieferung verlangen.

Beim PC dagegen würde eine HW-Nachbesserung den Fehler heilen

 

Aber du kannst ja gerne weiterhin seitenlang die Feinheiten der Gewährleistungs- und Garantierechte mit  getnichgibsnich hier durchdiskutieren. 

 

daddle

 

getnichgibsnich
Scientist
Bericht 125 van 228
3.473 Weergaven
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3.473 Weergaven

Hallo @Balthazaar ,

 

wow - das nenne ich mal eine Antwort. Danke, dass Du Dir die Zeit für einen ausführlich begründenden Text genommen hast. Ich habe es mit großem Interesse gelesen! Mancher Leser könnte in Versuchung kommen, das als off-topic zu bezeichnen. Leider kann man das nicht so sehen.

 


@Balthazaar  schrieb:

@getnichgibsnich 

Irgendwie verstehe ich nicht genau was du mir sagen möchtest.


Mein Text zielt nicht, so wie Deiner, auf eine eindeutige Position, sondern schildert ein sowohl als auch. Dein Text beruft sich auf eine Interpretation der bestehenden Gesetzte. Meiner ist da nicht so klar - absichtlich. Ich kann Deinem Text überhaupt nicht widersprechen. Man muss aber sehen, dass eine Vorgehensweise einen entsprechenden Rahmen braucht.

 


@Balthazaar  schrieb:

@getnichgibsnich 

Grundsätzlich würde ich in strittigen Fragen ohnehin an einen fachspezifischen Profi, wie einen Anwalt 


Das ist dabei ein wichtiger Punkt. Sehr viele Leute haben keine Rechtsschutzversicherung. Ich weiß das, weil ich aus Gesprächen oft erfahren habe, dass eine private Haftpflichtversicherung für wichtiger gehalten wird. Ich habe eine - aber nach Meldungen der Medien in den vergangenen Jahren muss man befürchten, dass einem nach Einreichen eines Falles gekündigt wird, weil die Versicherung ihn für "pippifax" hält. Das ist eben das Spannungsfeld in dem man sich befindet - deshalb meine nicht so klare Darstellung.


Ergänzung : während ich das hier getippt habe, ist es gekommen wie es kommen musste - ich kenne doch inzwischen dieses Forum. Dein Text zeugt von verquerem Verständnis ? Nimm es hin. Diese Reaktion hat mit nicht wirklich überrascht. Eine seitenlange Diskussion ist nicht notwendig. Ich denke der bisherige Text ist für den einen oder anderen Leser Anregung genug.

Gruss Jan

daddle
Superuser
Bericht 126 van 228
3.458 Weergaven
Bericht 126 van 228
3.458 Weergaven

-Sowohl als auch

-Deswegen ist mein Text nicht so eindeutig

-Meiner ist da nicht so klar - absichtlich

-Eine seitenlange Diskussion ist nicht notwendig.-

-usw usw

 

Seitenlang ist sie   längst! Zwei, die es beide nicht so genau wissen und sich im Ungefährem verlieren. Sehr lesenswert. auch passend zum Threadthema. 🤣

 

 

getnichgibsnich
Scientist
Bericht 127 van 228
3.450 Weergaven
Bericht 127 van 228
3.450 Weergaven

Hallo @daddle ,

 

wenn Du Dich auf Deine Kernkompetenzen beschränken würdest, wäre vieles einfacher. So - einen noch von Dir. Dann hast Du das letzte Wort und dann ist gut.

 

Gruss Jan

Balthazaar
Apprentice
Bericht 128 van 228
3.444 Weergaven
Bericht 128 van 228
3.444 Weergaven


@daddle  schrieb:

Seitenlang ist sie doch schon längst! Zwei, die es beide nicht so genau wissen und sich im Ungefährem verlieren. Sehr lesenswert. auch passend zum Threadthema. 🤣

 

 


Schade. Anfangs dachte ich noch eine fachliche Diskussion mit dir zu führen. 

Deine Aussage hier disqualifiziert dich leider komplett dafür. 

Wie nennt man nochmal die Art der Menschen, welche unsere Gesetze nicht anerkennen, auch wenn sie schwarz auf weiß vor ihnen liegen?

 

Nur weil dir etwas nicht passt, muss es nicht gleich falsch sein 🤷🏼‍

 

Bringst selbst nur aus der Luft gegriffene Argumente und Beispiele, keinerlei Belege für diese, zeigst mit dem Finger auf andere und behauptet sie haben Unrecht 🤣

Könntest glatt einer meiner Schüler sein. 

 

Schönen Abend noch 👍🏻

 

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DerZero
Contributor
Bericht 129 van 228
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Es gibt ein neues BIOS Update seitens Medion, probiert das aus ob die Probleme mit dem Mainboard dann erledigt sind.

Dann muss keiner was zurück schicken und keiner über Garantie diskutieren 🙂

daddle
Superuser
Bericht 130 van 228
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Bericht 130 van 228
3.400 Weergaven

@getnichgibsnich 

 

Ein Schwadroneur wie er im Buche steht.  Aber keine sachlich belastbare Aussage.

 

Zur Kernkompetenz und zum Threadthema, hatte ich den User angeraten

nach dem Verzeichnis Driver, evtl auf der D- oder E-Partition zu suchen, auf dem Medion die notwendigen und auch installierten Treiber mit  ausliefert.

Was macht er, der Nerd und selbsternannte Fachmann - er löscht alles ohne zu sichern.

 

@DerZero 

 

Danke für den Hinweis. Wird aber leider auch nicht fehlende oder fehlerhafte Treiber in Windows korrigieren können.

 

Gruss, daddle

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