Danke für den Hinweis Ich habe mir auch nicht Wirklich Hilfe von Usern erwartet, dieses Posting war die Idee von einem Medion-Mitarbeiter nachdem ich eine entsprechende Bewertung auf Amazon abgeben wollte meinte dieser hier im Forum wird eher von entscheidungsbefugten Medion- Leuten mitgelesen. Dennoch ein Tipp für alle mit ähnlichen Problemen, Gewährleistung beim Händler einfordern, da hier eine Rechtsgrundlage vorhanden ist und nicht eine freiwillige Garantieleistung Grundlage der Ansprüche ist. Deshalb ein paar Sätze die ich dazu im Internet gefunden habe 1. Ebene: Als KonsumentIn kann man zwischen Reparatur oder Austausch wählen. Das Unternehmen kann, wenn der Austausch mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre, auch die Reparatur durchführen bzw. umgekehrt bei einem zu hohen Reparaturaufwand auch den Austausch anbieten Die Kosten der Nachlieferung belaufen sich auf den günstigen Händler-Einkaufpreis, also nicht den Endverkaufspreis. Zudem wird von diesem Betrag der verbliebene Wert der defekten und zurückzugebenden Sache abgezogen. Denn diese geht ja zurück zum Händler. Umtauschkosten sind also deutlich niedriger als der Endpreis der fraglichen Sache. Diese Kosten übersteigen jedenfalls in den allermeisten Fällen nicht den Wert der Sache, so dass eine absolute Unverhältnismäßigkeit nicht vorliegt. Relative Unverhältnismäßigkeit liegt vor, wenn die Umtauschkosten (günstiger Händler-Einkaufspreis abzüglich des Restwertes der defekten Sache) die Reparaturkosten um 20 % übersteigen. Dieser Richtwert allerdings gilt nur, wenn beide Nacherfüllungsarten für den Verbraucher von der Effektivität und den Begleitumständen her absolut gleichwertig sind. Je mehr der Käufer ein nachvollziehbares Interesse an der gerade von ihm gewählten Nacherfüllungsart hat, umso mehr können deren Kosten die der Alternative übersteigen, ohne relativ unverhältnismäßig zu sein. Insbesondere wenn der Verbraucher also auf die Reparatur einer für seinen Alltag wichtigen Sache (Computer, Drucker, Mobiltelefon) mehrere Wochen warten müsste, dürfen die Umtauschkosten auch deutlich mehr als 20 % die Reparaturkosten übersteigen. Bei den Reparaturkosten selbst werden nicht nur die Einkaufspreise der Ersatzteile, sondern auch die Kosten des Technikereinsatzes, Lagerungskosten, falls nötig Transportkosten etc. mit einbrechnet, so dass eine Reparatur nicht immer so billig ist, wie man sich das vielleicht vorstellen mag. Dabei wird nicht der Umstand berücksichtigt, dass der Händler womöglich eine Vereinbarung mit dem Hersteller laufen hat, die es dem Händler ermöglicht ohne jegliche Kosten die Sache beim Hersteller reparieren zu lassen. Vielmehr kommt es auf die gesamten Reparaturkosten (mit all den Begleitkosten) als solche an, unabhängig davon, wer sie im Innenverhältnis zwischen Händler-Hersteller zu tragen hat.
... Mehr anzeigen