@mrauffmann Leider keine schöne Sache. Aber du hast den Fehler gemacht, nach der zweiten Reparatur bzw Tausch des Gerätes den 3. Defekt über die Garantie bzw die Gewährleistung abwickeln zu wollen. Und damit bist du mit dem drittem Schadensfall über die Gewährleistungs- (Garantie-) frist hinausgekommen. Man hat nach zwei fehlgeschlagenen Reparaturversuchen (Nachbesserungen), hier der Tausch des Gerätes, bei erneutem Fehler, die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurück zu treten. Einen dritten Nachbesserungversuch muss man nicht hinnehmen. Da du kurz vor Garantie/Gewährleistungsende in 9/2024 die dritte Nachbesserung eingefordert und zugestimmt hattest, statt da auf Wandlung des Kaufvertrages zu bestehen, und der nachfolgende erneute Ausfall am 04.02.2025 nach Ende des Gewährleistungszeitraum (21.10.24) auftrat, dadurch erst nach Ende der gesetzlichen Frist erfolgte, hast du keinen Anspruch mehr auf Nachbesserung. Denn die Gewährleistungsfrist (und die Garantiezeit) ist abgelaufen. Deine Anwalltsgebühren kannst du dir bzw deiner Rechtsschutzversicherung ersparen. Die einzige Möglichkeit bestünde in einer Kulanzregelung durch Medion - die Medion dir mit einem Gutschein eingeräumt hat. Gruß, daddle
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