@offline
1. Es wird in jedem Fall das Problem von Medion. Ich glaube kaum, dass sich Aldi die Kosten aufdrängeln lassen wird.
2. Ist es mit zurückschicken nicht mehr getan. Ich habe ein Recht auf Vertragserfüllung durch Aldi. Vertragsbestandteil ist die Beschreibung der Anlage bei Aldi und bei dem angeblichen Hersteller Medion. D.h. Aldi MUSS mir eine Anlage liefern, welche die Werbeversprechen erfüllt und gleichzeitig den "Anerkannten Regeln der Technik" entspricht.
3. Aldi wird sich also an Medion wenden, damit eine den o.g. Kriterien entsprechende Anlage geliefert wird. Wenn Medion nicht in der Lage ist eine solche Anlage zu liefern, wird sich Aldi wohl in der Verpflichtung sehen, mir ein alternatives Produkt anzubieten.
4. Natürlich habe ich als Verbraucher das Recht, auch die Kosten für Demontage der alten und Montage der neuen Anlage ersetzt zu bekommen. EuGH (Urteil v. 16.06.2011, Rs. C-65/09 und Rs. C-87/09)
5. Außerdem ist zu prüfen, ob mir für die mehrfach unterbrochene Nachtruhe, aufgrund der fehlerhaften Anlage ein Schadensersatzanspruch zusteht.
... Meer weergeven