Hallo @CHES,
ich habe mir den Sachverhalt eben angesehen, kann hier aus datenschutzrechtlichen Gründen jedoch nur in allgemeiner Form darauf eingehen.
Erst einmal solltest du in derlei Postings den Typ deines Produktes nennen, also beispielsweise "MD 4711, MSN 10017007". Wie soll der Leser
sonst wissen, um welches Gerät es sich handelt?
Dann solltest du präzisieren, welche Leistungen du forderst. In der Überschrift ist von "Garantie & Umtausch" die Rede. Im Rahmen der freiwilligen
Herstellergarantie gibt es kein Umtauschrecht, dies wird nur im Rahmen des Fernabsatzes gewährt, also z.B. bei Online-Bestellungen bis 14 Tage
nach Kauf. Dies liegt hier jedoch nicht vor, da du das Gerät vor 13 Monaten im Factory Outlet erworben hast.
Im weiteren Verlauf beziehst du dich jedoch auf das BGB, also auf die Gesetzliche Gewährleistung... und somit nicht auf die Herstellergarantie.
Das ist nicht identisch, ich habe das hier einmal genauer ausgeführt. Lese es dir bitte einmal durch.
In Kurzform:
Der Verkäufer, in diesem Falle also wir, hat ein zweimaliges Nachbesserungsrecht. Eine Einsendung zur Überprüfung und ggf. Reparatur
deines Rechners wurde nachweislich angeboten. Wenn du diesem Angebot jedoch nicht nachkommst, können wir das Gerät nicht prüfen
und/oder reparieren. Wenn wir als Verkäufer keine Gelegenheit zur Nachbesserung eines Sachmangels erhalten, kannst du keine weiteren Ansprüche
aus der Gesetzlichen Gewährleistung stellen. That`s it.
Wenn du mir personenbezogene Daten zukommen lassen möchtest, sende mir bitte ein PN.
Gruß,
Luke
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