Guten Morgen lieber @getnichgibsnich ,
vielen Dank für Deine Vorschläge.
Vorweg möchte ich hier nochmal kundtun, dass ich (in Bezug auf das Portal) nur meine ganz persönliche Meinung zu diesem Thema abgebe.
Ich finde Deine Einwände gar nicht mal so schlecht. Ein Dropdown mit Kaufort wäre natürlich denkbar und wahrscheinlich auch gar nicht so schwer zu prorgammieren. Aber wir haben so viele Handelspartner, das Dropdown wäre so lang, das man sicherlich einige Minuten den richtigen Händler sucht. Darüber hinaus: Unsere Produkte werden auch von Retailern verkauft, die gar nicht unser Handelspartner sind. Bei diesen Geräten wird die Garantie immer über den Händler abgewickelt, nicht direkt über uns. Das wäre meiner Meinung nach ein viel viel zu großer Aufwand dafür, dass der Kunde am Ende dennoch sein Kassenbon per Kontaktformular, Brief oder Fax einsenden muss, wenn es zu einem Service kommt.
Wo ich Dir zu 100 % zustimmen kann, ist die Aussage bei der Garantie ein Sternchen dran machen und dann ein. "Abweichende Garantiezeiten möglich, bitte prüfe Deinen Kassenbon." da steht bei ALDI nämlich unten immer "3 Jahre Garantie" drauf. Und dieser Kassenbon ist ja ein "angehängtes Dokument" an den Kaufvertrag. (Vielleicht könnt da unser lieber @Major_ToM etwas genaueres in Erfahrung bringen, ob so ein Sternchen-Text im Rahmen des Umsetzbaren ist?)
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Daher sehe ich keinerlei Notwendigkeit, auf die zwischen Händler und Käufer zusätzlichen Vertragsinhalte und Ergänzungen einzugehen. Im Allgemeinen hast Du als Käufer die AGBs des Retailers a) aufmerksam gelesen, b) verstanden und mit Deinem Einkauf c) auch noch vollständig akzeptiert. (bzw im Fernabsatz) nach Ablauf der Widerrufsfrist.
Als Beispiel:
Wenn mal ein ALDI Gerät bei uns im Fabrikverkauf landet, hat es zwar eine ALDI SN und eine ALDI MSN, doch die Geschäftsbedingungen des Fabrikverkaufs räumen dem Kunden 2 Jahre Garantie ein, auch wenn es sich eigentlich um ein EX-ALDI-Gerät handelt.
Hier ist wirklich der Verkäufer entscheidend, nicht für wen das Produkt ursprünglich produziert wurde. Und der Verkäufer sollte das in seinen Geschäftsbedingungen verkünden, nicht der Hersteller, der mit diesem Kaufvertrag ja im Grunde gar nichts am Hut hat.
Danke nochmal für Deine konspirative Mitwirkung an diesem Thema.
Admin Edit:
Eventuell missverständlichen Absatz zum Thema "Garantie" entfernt. Eine genaue Definition findet sich hier:
https://community.medion.com/t5/Allgemeine-technische/Garantie-und-Gew%C3%A4hrleistung-was-ist-der-Unterschied/ta-p/75483
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