09.07.2025 16:16 - bearbeitet 09.07.2025 16:21
09.07.2025 16:16 - bearbeitet 09.07.2025 16:21
Wenn ich auf meinem E4271 (30030606) aus diesem Thread (bei dem damals die Tastatur ausgetauscht worden war – und für das mir Interdiscount im Rahmen der damaligen Garntiereparatur angeboten hatte, die Garantie auf 4 Jahre auszuweiten, wofür ich nochmal etwas über einen Fünftel des Neupreises hinblätterte) schnell geschrieben hatte, fehlten immer wiedermal ein paar einzelne Buchstaben. Zudem hatte sich der untere Teil gehörig aufgebläht, was klarerweise auf die Batterie zurückzuführen war. Um vor weiterem Schaden zu bewahren, hatte ich die Batterie herausgenommen (die ist nur eingeschraubt – die Batterielaschen mit den Löchern für die Befestigungsschrauben waren teilweise abgebrochen – das waren sie aber auch schon bei der früheren Garantiereparatur). Bei der ersten Reparatur hatte ich keine SSD eingebaut gehabt (ist eine M.2 2280 SATA), da ich von Anfang an die originale 128GB durch eine 1TB ausgetauscht hatte und dort meine Daten drauf sind und die Originale anderweitig eingesetzt wird). Nach der Reparatur wurde ich angewiesen, künftig jeweils eine SSD drin zu lassen, sollte es wieder eine Reparatur geben – explizit wurde darauf hingewiesen, daß er keine Rolle spiele, was das für eine sei. Somit war also klar: Batterie MUSS ZWINGEND ersetzt werden; und Tastatur müßte noch unter Garantie sein. Etwas anderes gab es bei dem Gerät direkt nicht zu bemängeln – außer daß auf der Rückseite zwei der vier Gummifüße nicht mehr dran waren (Füße sind noch vorhanden, aber ohne Klebstoff – die Füße wurden nicht mitgeschickt) und die beiden Display-Distanzhalter (das sind zwei längliche Gummifüßchen) auch nicht mehr drin sind. Bei der damaligen Garantiereparatur fehlte noch eine der beiden SSD-Klappen-Schrauben – da wurde von der Reparaturabteilung dann eine mit einem leicht anderen Kopf eingesetzt. Also fragte ich bei Interdiscount an, wie vorgehen – und die wiesen darauf hin, daß wohl Batterie nicht mehr unter Garantie sein dürfte. Ich fragte explizit nach einer neuen Batterie –die Antwort war: gibt's nicht einzeln – ich müsse das Gerät einschicken. Also Gerät mit Batterie abgegeben (diese war derart aufgebläht, daß sie kaum mehr wieder einbaubar war). Zurück kam ein Kostenvoranschlag mit der Bemerkung: Fremdeingriff – aufgrund der anderen SSD (=Fremdeingriff – obwohl dazu das Gehäuse gar nicht geöffnet werden muß – dazu ist ja die von außen zugängliche Klappe) werde jegliche Garantie abgelehnt; nach Beanstandung des KV wurden Photos beigelegt, auf denen zwei abgefallene Füße und die andere SSD gezeigt wurde – beides hat mit dem beanstandeten Fehler und dem möglichen Garantiefall der Tastatur rein gar nichts zu tun. Die Höhe des KVs betrug über 95% des Neupreises. Zudem sei ein Austausch nur der Batterie nicht möglich – es sei insbesondere nicht möglich, ohne die Gesamtreparatur (von über 95% des Neupreises) nur die Batterie auszutauschen – explizit auch nicht bei separater Bezahlung (also neue Batterie ohne Garantieanspruch zum entsprechendne Austauschpreis nur für die Batterie). Jegliche Diskussion wurde abgewürgt – und für die Ablehnung des KV (und Rückgabe des Geräts im ist-Zustand) wurde ein Drittel des Neupreises verlangt. Abgefallene Gummifüße sind rein auf äußerliche Gehäusenutzung zurückzuführen und stehen mit den Bemängelungen in keinerlei Zusammenhang.
Wer verweigert hier seine Verantwortung? Interdiscount (als Verkäufer), Medion CH (als Dienstleister), oder Medion (als Mutterhaus)?
15.07.2025 09:58 - bearbeitet 15.07.2025 10:08
15.07.2025 09:58 - bearbeitet 15.07.2025 10:08
@daddle schrieb:
Gibst Du im Ersatzteilshop die Nummer E4271 ein dann werden mehrere E4271 gelistet.
Siehe hier:
--> https://www.medion.com/medionserviceshop/de/search?text=E4271++
Das Garantiethema war ja ausdiskutiert.
Die von mir verlinkte Seite listet einige E4271 auf. Dabei ist sind ein belgisches, ein niederländisches, spanische und deutsche Modelle:
--> http s://www.medion.com/medionserviceshop/de/search?text=E4271++
In der Schweiz wird doch in Teilen auch französisch gesprochen, auch deutsch oder itallienisch.
Die CH Tastatur hat ein QWERTZ layout, nur zusätzlich mit französischen Akzentzeichen, nur der "ß“-Buchstabe fehlt.
Da nutzt die Einstellung alleine nicht, wenn man nicht auswendig weiss auf welchen Tasten sich die zusätzlichen Akzentzeichen verbergen.
Du kannst ja unter den gelisteten Modellen jenes aussuchen, dessen Länderlayout der Tastatur die du benötigst am ehesten entspricht.
Mehr kann ich nicht beitragen.
Tschüss, dadle
am 15.07.2025 14:59
am 15.07.2025 14:59
Nein, die CH-Tastatur hat nicht dieselbe Belegung und nicht dasselbe Verhalten wie die deutsche. So muß auf der CH-Tastatur die Feststelltaste gedrückt werden, um großbuchstabige Ä, Ä, Ü resp. Umschalt- und Feststelltaste für À, É, È – und unter den Zahlen ist die Übereinstimmung nur teilweise gleich: shift-1, shift-3 und shift-4 sind anders, auch sind +, *, @, # und weitere Sonderzeichen nicht am selben Ort. Groß ist der Unterschied nicht; da ich aber das ß ständig brauche, aber auch die CH-Zeichen, habe ich mir eine CH-Variante mit ß auf alt-0 und @ auf alt-q und weiteren Ergänzungen zusammengestellt. Aber wie gesagt: ist mir sekundär, was auf den Tastenkappen steht – auch für DE-Variante steht eine ergänzte zur Verfügung, die ich mal zusammengestellt hatte und die auf Geräten mit DE-Belegung eingesetzt wird.
Die Sache schaut aber einem guten Ende entgegen: heute hatte sich der Medion-Support gemeldet: Tastatur und Batterie werden mir nun kostenfrei zugeschickt; es wurde aber betont, daß die Batterie-Entsorgung korrekt verlaufen müsse (da sie nicht wissen, wie das in der CH läuft – da nicht EU ... ist aber mindestens genauso streng und kundenfreundlich geregelt, daß Altbatterien recycliert werden).
24.07.2025 21:21 - bearbeitet 25.07.2025 11:35
24.07.2025 21:21 - bearbeitet 25.07.2025 11:35
Sodele – gestern konnte ich die Ersatzteile beim Paketempfänger abholen, und heute wurde das umgepfriemelt ... Prinipiell keine große Sache – das ist filigrane Schräublereiarbeit ..; einziger kritischer Punkt war das Trackpad, das eingeklebt ist. Zum lösen nahm ich ie Heißluftpistole – die dann einige Tastenkappen abgeschmürzelt hatte (die hatten sich gehörig verbogen und sind hin; spielt keine Rolle, da ohnehin abgegriffen – und die werden eh entsorgt. Der Accu ist aus derselben Serie – nun halt die Jahre herumgelegen; und die Tastatur hat wiederum CH-Belegung. Einzig um den Klebstoff für die Gummifüße muß ich mich noch kümmern – und dann noch der Schönheitsfehler, daß eine der Gehäuseschrauben einen leicht anderen Kopf hat (was eine reine Kosmetikfrage ist).
Um auf die Eingangsfrage zurückzukommen (Wer verweigert hier seine Verantwortung? Interdiscount (als Verkäufer), Medion CH (als Dienstleister), oder Medion (als Mutterhaus)?): Medion als Mutterhaus hat sie definitiv nicht verweigert – ich will noch herausfinden, ob Interdiscount im zweiten resp. dritten Anlauf das dann angestoßen hatte – oder ob meine eMail ans Mutterhaus ausschlaggebend war ...
Noch ein kleiner Nachtrag: was mir bisher nie aufgefallen war, ist das ganz leichte Spiel bei den beiden Scharnieren. Gestern fiel mir auf, daß eines ganz leicht klackerte beim berühren. Als ich den Deckel heute nochmal aufgeschraubt hatte, klackerte auch das andere. Ist aber nur ganz leicht und irrelevant. Interessant war noch, daß beim ersten Verbinden des Displayteils mit der neuen Oberschalte des Unterteils die beiden Hälften nicht zusammenblieben. Interessanterweise waren alle vier Magnete verkehrtrum eingesetzt – die mußte ich herausnehmen und richtig einsetzen, damit das nun wieder korrekt schließt ...
31.07.2025 20:02 - bearbeitet 31.07.2025 20:03
31.07.2025 20:02 - bearbeitet 31.07.2025 20:03
Nun hat sich Medion nochmal gemeldet: den Anstoß gab meine Mail an den Medion-Support. Ausschlaggebend sei gewesen, daß der Accu schon raus sei – und da hier großen Wert auf korrekte Entsorgung sowie der Erledigung solcher lösbarer Probleme gelegt wird, wurde der Fall direkt der am wenigsten aufwendigen Lösung zugeführt, der lautete: Kontakt aufnehmen und Ersatzteile schicken. Kann man nur nochmal bravo sagen ... 🙂
Interdiscount habe ich auch nochmal angehauen (die hatten mich einfach hängenlassen) – und sie ganz konkret mit der Problematik konfrontiert, daß ich für zukünftige Fälle die Sicherheit haben muß, daß ein Festplattentausch keinen Garantieverlust bedeutet – insbesondere dann, wenn dieser explizit im Benutzerhandbuch beschrieben steht. Eine Antwort darauf steht noch aus.
am 31.07.2025 20:37
am 31.07.2025 20:37
Moin @Kukkatto
Ich weiß nicht wie das Rechtlich in der Eidgenossenschaft gehandhabt wird, eigentlich sagen die Garantiebedienungen doch du darst gar nichts. (Wenn es den Rechtens ist).
Tschüss Fishtown
am 31.07.2025 20:47
am 31.07.2025 20:47
Überflüssig. Medion hat seine Herstellergarantie ernst genommen. Damit ist das Thema geklärt.
Im nachfolgendem Text wird in der vierten Zeile sowohl vom Verkäufer wie vom Hersteller gesprochen.
Und ein Plattentausch kann man nicht als EIngriff bezeichnen, sondern das was es ist, ein Austaush, ohne das Gerät selber zu verändern.
Dazu kommt dass die Medion Garantie um weitere 2 Jahre von Interdiscounrt in der Schweiz verlängert wurde. Also gilt diese auch dort.
daddle
31.07.2025 23:10 - bearbeitet 31.07.2025 23:36
31.07.2025 23:10 - bearbeitet 31.07.2025 23:36
@Fishtown was explizit als Handlungsanweisung im Benutzerhandbuch beschrieben steht – nämlich wie eine Festplatte ausgetauscht wird – ist weder ein "Eingriff ins Gerät", noch eine "Modifikation" (sonst hätte das im Handbuch nix verloren) – solange die eingesetzte Festplatte den für das Gerät vorgesehenen Spezifikationen entspricht. Zudem müßte ein Gutachter nachweisen können, daß eine nicht-fachgerechte Änderung vorgenommen wurde (was beispielsweise durch Lötspuren, abgebrochene Stützbeinchen, offene Kontakstellen (wo ein Bauteil sein sollte), und ev. sogar verkokelte Bauteile o.ä. erkennbar wäre). Wenn sich ein Anbieter tatsächlich auf solche Äste hinaus wagen und sowas ggf. sogar juristisch durchfechten will, dann viel Vergnügen – das wird ihn neben Verfahrenskosten auch einen Haufen Renommée kosten ...
Eine andere Geschichte ist aber auch, daß sich ID geweigert hat, die entsprechenden Ersatzteile auch gegen Zahlung der Teile durch den Kunden verfügbar zu machen. Da gab's nur: entweder "Reparatur für fast den ursprünglichen Preis" – oder "Gerät unrepariert zurück" (hierbei wollten die eine Kostenpauschale, die im konkreten Fall ca. 1/3 des Neupreises entspricht).. Ich frag' mich ernsthaft, was jene Chefetage geritten hat, die solche Direktiven ausgibt – und zwar auch dann noch, wenn völlig klar ist, daß der Kunde auf dieses Abrißangebot nicht einsteigen wird – und noch weniger stattdessen in diesem Laden etwas neues kaufen würde.
