am 28.04.2015 10:03
am 28.04.2015 10:03
Hallo
ich weis nicht wie es Euch geht, aber ich bin mit dem Medion Service nicht zufrieden.
Mein Erazor Laptop ist derzeit zur Reparatur. Gekauft hatte ich diesen über Ebay aber direkt von Medion.
Dieser weist einige Fehler auf: Lauter Lüfter, LED für Wlan und Bluetooth defekt, Akku schlecht, DVD schreibt keine Tevion CD bzw keine CD anderer Hersteller.
Jetzt erhalte ich - trotz 24 Monate Garantie - einen KVA über knapp 60 Euro, angeblich ist die untere Gehäuseabdeckung defekt, und der Akku, welcher gem. Medion defekt ist, ist nicht durch die Garantie abgedeckt.
Meiner Meinung nach möchte die Medion Reparaturabteilung Ihre Fehler beim öffnen des Laptop auf den Kunden abwälzen. Dies scheint auch die Masche von Medion zu sein, da das Internet voll von Kommentaren und Beschwerden wegen Kostenvoranschlägen innerhalb der Garantie und gleichzeitig über beschädigte Teile zu sein.
Wie kann z.B. ein unteres Gehäuseteil eines Laptops defekt sein, ohne das der Kunde dies öffnet? Der einzigste der dies in meinem Fall geöffnet hat ist der Medion Service.
Zudem steht (auch heute noch in der Ebay Beschreibung) eindeutig "24 Monate Garantie" - in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für dieses Angebot spricht man dann plötzlich von Gewährleistung - bei beiden Beschreibungen wird der Akku dieses Geräts nicht aus der Garantie / Gewährleistung ausgenommen.
Desweiteren erfährt man nichts über den eigentlichen Reparaturstatus seines Medion Produktes. Auch nicht wann dieser vorraussichtlich wieder fertiggestellt sein wird.
Reparaturdauer 15 (Arbeits) Tage - aber hier gilt auch nicht der Erhalt des Bauteils (Posteingang) sondern wann dieses in der Reparaturabteilung landet, also 1 - 3 Tage zusätzlich. Vermutlich wird das bei dem Rückversand ähnlich sein ... also ggf. nochmals 1 - 3 Tage bis die mal das Teil rücksenden.
Ich bin - auch aufgrund der Infos im Internet über den Service gespannt, in welchen Zustand mein Laptop wieder zurückkommt und auch wann.
28.04.2015 10:39 - bearbeitet 28.04.2015 10:39
28.04.2015 10:39 - bearbeitet 28.04.2015 10:39
Hallo @woolie,
bitte denke daran, dass diese Community keinen Support-Channel
darstellt. Als reine Meinungsäusserung ist dein Posting natürlich
tolerabel.
Bezüglich deines konkreten Anliegens habe ich mich eben kurz
schlau gemacht und werde dir gleich eine PN schreiben, um die
Veröffentlichung von persönlichen Daten zu vermeiden.
Gruß,
Luke
am 28.04.2015 10:46
am 28.04.2015 10:46
Hallo
Danke für die Antwort.
klar hier ist nicht der Support - hier geht es um ein kritisches feedback zum Medion Service.
Mit dem Support bin ich zumindest einseitig in Email Kontakt.
Der (etwas fragwürdige) Service seitens Medion ist - unterm Strich - etwas bedauerlich, denn ansonsten gefällt mir mein Notebook gut.
Schade eigentlich!
am 28.04.2015 11:04
am 28.04.2015 11:04
Hallo @woolie,
kurz in Ergänzung meiner PN:
woolie schrieb:
Zudem steht (auch heute noch in der Ebay Beschreibung) eindeutig "24 Monate Garantie" - in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für dieses Angebot spricht man dann plötzlich von Gewährleistung - bei beiden Beschreibungen wird der Akku dieses Geräts nicht aus der Garantie / Gewährleistung ausgenommen.
Da MEDION in diesem Falle sowohl Hersteller wie auch gleichzeitig Verkäufer des Gerätes ist, hat dein Notebook
24 Monate Hersteller-Garantie und parallel 24 Monate gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers.
Luke
am 28.04.2015 11:13
am 28.04.2015 11:13
Danke für die Info
Damit schlägt die Garantie die Gewährleistung (letztere ist ja über den Zeitraum von 24 Monate für den Privatkunden gesetzlich vorgeschrieben) da ja - wie erwähnt Medion sowohl Hersteller als auch Händler (in meinem Fall) ist.
Eine Garantie von 24 Monaten besagt:
Die Garantiezusage bezieht sich auf die Funktionsfähigkeit über einen bestimmten Zeitraum.
Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum - hier von 24 Monaten - garantiert wird.
Eine Garantiezusage darf die gesetzliche Gewährleistung (24 Monate) in keinem Fall verringern oder ersetzen, sondern findet immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung.
Während Händler zu einer Gewährleistung gesetzlich verpflichtet sind, steht es den Herstellern frei, für ihre Produkte zu garantieren.
Der Akku wurde bei dem Kauf des Laptops NICHT von der besagten Garantie von 24 Monaten ausgenommen.
am 28.04.2015 11:31
am 28.04.2015 11:31
Hallo Woolie,
Akkus & Batterien gelten generell als Verbrauchsartikel und unterliegen daher nicht
der Garantie des dazugehörigen Gerätes.
Man kann dies in unserer Branche meist mit einem Vergleich aus der Autoindustrie
plausibel machen... kaufst du dir einen Neuwagen mit einer Fahrzeuggarantie des
Herstellers XY von 5 Jahren, so wirst du nach 2 Jahren keine Verschleiss/Verbrauchs-
Artikel wie Ölfilter, Luftfilter, Reifen usw. im Rahmen der Herstellergarantie geltend machen
können, auch ohne dass der Hersteller dies beim Kauf explizit erwähnt hat.
In unserer Branche gilt dies halt analog für Batterien und Akkus. Die Lebensdauer dieser
Produkte ist stark abhängig von Faktoren wie Umgebungstemperatur, Häufigkeit der
Lade/Entladungszyklen usw. , die vom Hersteller nicht beeinflussbar sind.
Gruß,
Luke
28.04.2015 12:05 - bearbeitet 28.04.2015 12:35
28.04.2015 12:05 - bearbeitet 28.04.2015 12:35
Hallo Luke
[quote] Man kann dies in unserer Branche meist mit einem Vergleich aus der Autoindustrie
plausibel machen... [/quote]
Gerade in der Automobilindustrie werden Batterien mit 2 oder mehr Jahren Garantie verbaut. Selbst wenn nicht, besteht eine gesetzliche Gewährleistungspflicht von min. 24 Monaten.
[quote] Akkus & Batterien gelten generell als Verbrauchsartikel und unterliegen daher nicht
der Garantie des dazugehörigen Gerätes. [/quote]
Wo steht denn dies? auch hier besteht eine gesetzliche Gewährleistungspflicht von min. 24 Monaten.
die 6 Monate Garantie des Akkus kommen aus der Gewährleistungspflicht ... in denen 6 Monate die Beweislast zuerst mal beim Hersteller liegt und danach beim Kunden. Die restlichen 18 Monate wäre die Beweislast des Defektes dann beim Kunden. Dies ist in der Regel nicht möglich.
Die Beweislast ist aber genau bei einer Garantie anders.
Garantie: ein zwischen Käufer und einem Garantiegeber (Hersteller und/oder Verkäufer abgeschlossener Vertrag bzw. vom Garantiegeber freiwillig gegebene Zusage, womit dem Käufer eine unbedingte Schadensersatzleistung zugesichert wird.
Der Akku des Laptops ist nicht automatisch von der Garantie des Geräts ausgenommen und eben von Medion auch nicht im Angebot - selbst nicht in den AGB - ausgenommen.
Somit ist auch der Akku innerhalb der Garantie von 24 Monaten!
Zudem ist der Notebookakku ja Bestandteil des jeweiligen Geräts und nicht mit einer beliebig austauschbaren Batterie zu verwechseln.
am 28.04.2015 12:30
am 28.04.2015 12:30
KFZ:
Kauf mal ein neues Auto und nach 10.000 km sind deine Bremsen defekt!
Jeder Hersteller wird diese auf Garantie tauschen.
Verschleißteile unterliegen natürlich einem Verschleiß. Aber eben auch einer gewissen Haltbarkeit - im KFZ Jorgan gesprochen "Laufleistung".
Ein Akku kann natürlich nach einer gewissen "Abnutzungsdauer" auch ggf. einen Verschleiß haben - jedoch nicht nach "10000km" komplett defekt sein.
am 28.04.2015 12:40
am 28.04.2015 12:40
Hallo @woolie,
ich möchte hier ungerne eine Grundsatzdiskussion abhalten.
Abschließend sei daher festgestellt, daß Art & Umfang der Garantieleistung dem
jeweiligen Hersteller obliegt. Im Falle der besagten Notebook-Akkus haben diese
als Verschleissartikel eine eingeschränkte Garantiedauer von 6 Monaten.
Auch im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung des Verkäufers gelten Notebok-Akkus
als Verschleissartikel. Sollte der Käufer einen Defekt des Akkus vermuten, so tritt 6 Monate
nach Gefahrenübergang (Erwerb) eine Beweislastumkehr ein.
Teile mit bitte noch per PN die erbetene Auskunft mit, falls du an der angebotenen Lösung
interessiert bist. Dieses Thema wird nun geschlossen.
Luke