am 22.04.2025 09:18
am 22.04.2025 09:18
Hallo zusammen,
ich möchte hier über die Erfahrungen des Baustellenradios MEDION® LIFE® E66877 / MD43877 berichten und kann nur zu diesem abraten.
Hatten andere bereits ähnliche Probleme?
- Radio gekauft am 07.10.22
- Erster Defekt am 06.08.23 (keine Funktion mehr), Austausch durch Medion am 15.08.23
- Zweiter Defekt am 23.09.24 (keine Funktion mehr), Austausch durch Medion am 27.09.24
- Dritter Defekt am 04.02.25 (keine Funktion mehr) E-Mail mit Rücktritt vom Kaufvertrag an Medion (über das Kundenportal - Reklamationsformular)
24.02.25 Keine Rückmeldung , erneute Nachfrage
28.02.25 Rückmeldung durch Medion mit Nachfrage zur Kunden + Auftragsnummer (welche bereits im Kundenportal eingegeben wurde)
03.03.25 Rückmeldung durch mich zu den angeforderten Daten
04.03.25 Rückmeldung durch Medion mit Nachfrage ob ich bereits 2 Mal ein Austauschgerät erhalten hätte
04.03.25 Rückmeldung durch mich und Bestätigung der bereits erfolgten Austausche
10.03.25 Rückmeldung durch Medion mit Nachfrage zur Seriennummer
10.03.25 Rückmeldung durch mich zu den angeforderten Daten
13.03.25 Rückmeldung durch Medion und Bekanntgabe, dass das Gerät sich nicht mehr in der Garantiezeit befindet, ich aber einen Gutschein von 10% für Neubestellungen erhalte
13.03.25 Erhalt des Gutscheins von 10%
13.03.25 Rückmeldung durch mich, dass der Ersatzgerät erst 09/24 geliefert wurde und nach 3-fachem Defekt vom Kaufvertrag zurückgetreten werden kann
14.03.25 Nochmalige Rückmeldung durch Medion und Bekanntgabe, dass das Gerät sich nicht mehr in der Garantiezeit befindet, ich aber ein Gerät vergünstigt im Shop neu kaufen könnte
14.03.25 Nochmalige Rückmeldung durch mich, dass der Ersatzgerät erst 09/24 geliefert wurde und nach 3-fachem Defekt vom Kaufvertrag zurückgetreten werden kann. Frist gesetzt (27.03.25)
31.03.25 nach Verstreichen der Frist nochmalige Rückfrage durch mich
14.04.25 nochmalige Rückfrage durch mich
Ist solch ein Reklamationsmanagement durch Medion üblich?
Muss jetzt wegen ca. 50€ ein Anwalt eingeschaltet werden?
22.04.2025 10:09 - bearbeitet 22.04.2025 18:38
22.04.2025 10:09 - bearbeitet 22.04.2025 18:38
Leider keine schöne Sache. Aber du hast den Fehler gemacht, nach der zweiten Reparatur bzw Tausch des Gerätes den 3. Defekt über die Garantie bzw die Gewährleistung abwickeln zu wollen. Und damit bist du mit dem drittem Schadensfall über die Gewährleistungs- (Garantie-) frist hinausgekommen.
Man hat nach zwei fehlgeschlagenen Reparaturversuchen (Nachbesserungen), hier der Tausch des Gerätes, bei erneutem Fehler, die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurück zu treten. Einen dritten Nachbesserungversuch muss man nicht hinnehmen.
Da du kurz vor Garantie/Gewährleistungsende in 9/2024 die dritte Nachbesserung eingefordert und zugestimmt hattest, statt da auf Wandlung des Kaufvertrages zu bestehen, und der nachfolgende erneute Ausfall am 04.02.2025 nach Ende des Gewährleistungszeitraum (21.10.24) auftrat, dadurch erst nach Ende der gesetzlichen Frist erfolgte, hast du keinen Anspruch mehr auf Nachbesserung.
Denn die Gewährleistungsfrist (und die Garantiezeit) ist abgelaufen.
Deine Anwalltsgebühren kannst du dir bzw deiner Rechtsschutzversicherung ersparen.
Die einzige Möglichkeit bestünde in einer Kulanzregelung durch Medion - die Medion dir mit einem Gutschein eingeräumt hat.
Gruß, daddle
am 22.04.2025 11:27
am 22.04.2025 11:27
Hallo daddle,
danke der Rückmeldung.
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag kann natürlich auch nach 3 Reparaturen erfolgen.
Die Gewährleistung verlängert sich natürlich automatisch mit Lieferung des letzten Geräts.
Demnach liegt das Gewährleistungsende 02/27. Weshalb sind solche einfachen Dinge nicht bekannt?
22.04.2025 13:10 - bearbeitet 22.04.2025 13:13
22.04.2025 13:10 - bearbeitet 22.04.2025 13:13
@mrauffmann schrieb:
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag kann natürlich auch nach 3 Reparaturen erfolgen.
Nur innerhalb der Gewährleistungspflicht!
@mrauffmann schrieb:
Die Gewährleistung verlängert sich natürlich automatisch mit Lieferung des letzten Geräts.
Demnach liegt das Gewährleistungsende 02/27. Weshalb sind solche einfachen Dinge nicht bekannt?
Reparatur:Wenn ein Produkt innerhalb der Gewährleistungsfrist repariert wird, startet die Gewährleistungsfrist wieder von neuem, also ab dem Zeitpunkt der Rückgabe des reparierten Produkts. Ersatzlieferung:Bei einer Ersatzlieferung beginnt die Gewährleistungsfrist ebenfalls erneut zu laufen, und zwar ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Ersatzprodukts.
Das ist dein Wunschdenken. Schön wäre es. Woher hast du denn diese kruden Infos?
am 22.04.2025 13:28
am 22.04.2025 13:28
Sorry, aber das ist doch überall nachzulesen?
z.B.:
Wurde sich im Rahmen der Nacherfüllung für die Ersatzlieferung entschieden und ist der Mangel nochmal vorhanden, müssen Sie als Verbraucher:in in der Regel auch hier keine unbegrenzte Anzahl an Versuchen hinnehmen. In der Praxis kommt es jedoch immer auf den konkreten Einzelfall an. Ist zum Beispiel ein ausgetauschtes Bügeleisen nochmal defekt, können Sie in der Regel vom Vertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen.
Bekommen Sie für Ihr defektes Gerät ein Austauschgerät, beginnt dafür die Gewährleistung in der Regel erneut. Bestehen Sie also darauf, dass der Tausch dokumentiert wird, etwa durch einen Kassenbon.
am 22.04.2025 18:58
am 22.04.2025 20:38
am 22.04.2025 20:38
Du meinst wohl "den" AGB.
Und jetzt?
11. GEWÄHRLEISTUNGSRECHTE
11.1 Sind Sie Verbraucher, richten sich Ihre Gewährleistungsrechte nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Ändert nichts an der Tatsache, dass die Gewährleistung sich bei Tausch verlängert /erneut beginnt.
am 29.04.2025 08:07
am 29.04.2025 20:54
am 29.04.2025 20:54
Du solltest deinen Ton mäßigen. Ich habe keine Unwahrheiten verbreitet, sondern meine Meinung zu den Garantiefragen geäussert. Du kannst ja gerne einen Rechtsanwalt mit diesem grosssem Streitwert beauftragen. Mal sehen ob sich einer deiner erbarmt-
Im Überigen ist dies ein User helfen User Forum, und nicht eine erweiterte Medion Vertretung, und nicht für Reklamationen zuständig.
Für deine Angelegenheit ist nur der Medion Service zuständig.
daddle