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Garantie und Gewährleistung - was ist der Unterschied

Garantie und Gewährleistung

 


Definition

Der Sprachgebrauch macht häufig keinen Unterschied zwischen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht und einer zusätzlichen freiwilligen Garantie des Herstellers, während es sich juristisch um unterschiedliche Rechte bzw. Verpflichtungen handelt. Die folgenden Definitionen gelten für bundesdeutsches Recht:

 

Gesetzliche Gewährleistung

Im BGB wird im Rahmen des Schuldrechts das rechtliche Verhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Käufer einer Ware geregelt. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, wobei nach Ablauf der ersten 12 Monate eine Beweislastumkehr zu Gunsten des Verkäufers eintritt (bis 31.12.2021 waren es 6 Monate).

Liegt nach dem Erwerb der Ware ein Sachmangel vor (vulgo "Defekt"), so hat der Verkäufer diesen nachzubessern. Wie er den Sachmangel nachbessert, bleibt ihm überlassen. Er kann den vorliegenden Defekt reparieren lassen, oder das Gerät gegen ein funktionierendes Exemplar gleicher Güte tauschen. Dieses sogenannte Nachbesserungsrecht des Sachmangels kann seitens des Verkäufers zweimal in Anspruch genommen werden. Beim dritten Vorliegen des gleichen (!) Sachmangels kann der Käufer eine abschließende Lösung verlangen. Hier kann der Verkäufer nun beispielsweise eine Rücknahme des Gerätes zum Kaufpreis oder Zeitwert anbieten, alternativ auch eine Minderung des Kaufpreises oder den Umtausch gegen ein gleich- oder höherwertiges Gerät anbieten.

Wichtig:

Während der Zeit der Nachbesserung des Gerätes wird der Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung gehemmt. War das Gerät also z. B. 2 x 4 Wochen in Reparatur, so verlängert sich die Gewährleistungsfrist um 24 + 2 auf 26 Monate.

 

Freiwillige Herstellergarantie

Wie der Name bereits sagt, ist die auf das jeweilige Gerät gewährte Garantie des Herstellers eine freiwillige Leistung und daher in Art & Umfang nirgendwo gesetzlich geregelt. Maßgeblich sind hier alleinig die Garantiebedingungen des Geräteherstellers.

Es gibt hier also im Gegensatz zur gesetzlichen Gewährleistung keine Beschränkung der Anzahl von Nachbesserungen/Reparaturen, noch eine Hemmung des Ablaufes der Garantie. Auch kann der Hersteller die Dauer der Garantie frei bestimmen. Hierzulande haben zwar die meisten Geräte analog zur Dauer der gesetzlichen Gewährleistung eine Garantie von 24 Monaten, es gibt jedoch durchaus einige große Hersteller aus Übersee, die eine Garantie von nur 6 oder 12 Monaten gewähren. Die von uns in Deutschland angebotenen Geräte haben als A-Ware 24 Monate Garantie, als B-Ware 12 Monate, und bei Aldi Nord/Süd verkaufte Geräte haben üblicher Weise 36 Monate Garantie.


Versionsverlauf
Letzte Aktualisierung:
‎08.02.2022 10:22
Aktualisiert von:
Beschriftungen (1)
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